Hallo,
ich habe vor einigen Wochen einen Termin für die Beantragung einer EM Rente in der Beratungsstelle Osnabrück ausgemacht. Es wurde mir gesagt, dass das Datum der Terminvergabe als Antragstellung gilt.
1. Frage: in welchem Paragraphen /Gesetz steht das?
2. Frage: ich muss diesen Termin leider verschieben, da ich akut erkrankt bin. Bleibt der Tag der Terminvergabe trotzdem als Datum für die Antragstellung bestehen?
3. Kann ich den Termin nochmal verschieben?
Vielen Dank im voraus
Andrea
08.05.2019, 20:53
von
Andrea
09.05.2019, 18:29
von
Andrea
Hallo Experten,
ich ziehe die Frage zurück.
Ich habe heute mit dem Servicetelefon gesprochen und den Sachverhalt geklärt.
Scheint ja doch für alle keine einfache Frage gewesen zu sein.
LG Andrea
10.05.2019, 00:04
von
W°lfgang
Zitiert von: Andrea
Scheint ja doch für alle keine einfache Frage gewesen zu sein.
Ist einfach:
...eine Terminverschiebung (auch mehrfach/hier Krankheit) zur schriftlichen Antragsaufnahme ändert grundsätzlich nichts am ursprünglichen Antragsdatum.
Gruß
w.
10.05.2019, 07:25
von
Kalle
Mensch W. schon wieder eine Nachtschicht eingelegt?
10.05.2019, 08:56
Experten-Antwort