Hallo User Spätaussiedlersohn,
der Termin im September für einen Rentenbeginn 01.12.2020 ist noch ausreichend.
Sie können auch versuchen, den Antrag online über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag) zu stellen.
Dann können Sie den Termin stornieren.
Sie haben geschrieben, dass Ihre Mutter noch freiwillige Beiträge zahlt. Werden die Beiträge jeden Monat von der Deutschen Rentenversicherung abgebucht oder werden die Beiträge von Ihnen überwiesen?
Wenn Sie den Antrag online stellen und die Beiträge werden von der Deutschen Rentenversicherung abgebucht, dann schreiben Sie in den Antrag, dass die Einzugsermächtigung mit Ablauf des Monats August 2020 widerrufen wird und die letzten drei Monate können dann bereits im September als Einmalzahlung für die Monate September bis November überwiesen werden. Dies Verfahren verkürzt bereits die Bearbeitungszeit des Antrages und es kann ggfs. dann der Bescheid rechtzeitig erstellt werden und die erste Auszahlung erfolgt dann Ende Dezember 2020.
Sollten die freiwilligen Beiträge die ganze Zeit von Ihnen überwiesen worden sein, dann können Sie ebenfalls im September bereits die gesamten Beiträge für 2020 (Januar bis November) überweisen.
Die Prüfung, ob Mindestentgeltpunkte für Ihre Mutter in Frage kommen, erfolgt maschinell. Es setzt sich kein Bearbeiter hin und überprüft manuell, ob Ihre Mutter einen Anspruch hat oder nicht. Dieser Punkt führt nicht zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit.
Falls noch Zeiten ungeklärt sind, sollten Sie diese jetzt noch Klären, damit Ihr Wunsch nach einer rechtzeitigen Auszahlung auch in Erfüllung geht.
Im Rahmen der Antragstellung wird auch gefragt, ob an Rentenbeginn eine Beschäftigung ausgeübt wird. Diese Frage müssen Sie mit „ja“ beantworten, um nicht noch Zeit zu verlieren.
Da Ihre Mutter auch Verständnisschwierigkeiten hat, kann sie Ihnen eine Vollmacht ausstellen und Sie beantragen im September die Rente im Namen Ihrer Mutter, wenn bis dahin weiterhin die strengen Regelungen gelten.