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Zur Experten-Antwort springenHallo Silvia,
eine Altersrente sollte zeitgerecht tats. 3 Monate vor Rentenbeginn beantragt werden. Das hängt letztlich mit verfahrensrechtlichen Modalitäten zusammen. So können die letzten verdienst vor Rentenbeginn für max. 3 Monate hochgerechnet werden.
Falls der Antrag früher gestellt wird, dann liegt der Vorgang tats. mehr oder minder rum. Ist natürlich auch eher suboptimal, sollte aber kein Grund sein, den Antrag nicht auch 4 oder 5 Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Jedenfalls sollte sowas nicht barsch vom Rententräger abgelehnt werden.
Eine verspätete Antragstellung (zB im Monat des Rentenbeginn) ist rechtlich noch zulässig (hier gibt´s ggf. Probleme, wenn die Rente rückwärts beginnen soll), führt aber dazu, dass man ggf. zwischen letztem Arbeitslohn und erster Rentenzahlung eine Zwischenzeit hat, die zunächst via Reserven zu überbrücken ist. Die Rente wird später natürlich nachgezahlt.
Zu Ihren Problemen bei der Terminfindung kann ich über viele Stellen und viele Träger bestätigen, dass es wohl vielerorts Terminengpässe (teilweise gar keine Termine) gibt. Das ist sicherlich auch nicht optimal, allerdings können auch keine Termine angeboten werden, wenn keine Beraterinnen/Berater verfügbar sind.
Hier kann ich nur die schon gegebenen Alternativen wie Versichertenälteste/Verichertenberater oder Versicherungsämter bei den Stadt-/Gemeindeverwaltungen nochmal nennen. Ob und wie diese ggf. Termine anbieten können vermag ich nicht zu beurteilen.
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