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Experten-Antwort

Terminvergabe zur Beantragung Rente / persönliches Gespräch

von Silvia27.11.2019 | 11:11
444 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo lieber Experte, mein Mann hat vor 2 Jahren seine Altersrente beantragen wollen. So ca 5 Monate vorher ist er in der zuständigen Stelle vorstellig geworden. Mit Unmut wurde der Antrag dann entgegen genommen und mehrmals darauf hingewiesen, dass er erst 3 Monate vor Rentenbeginn eigentlich bearbeitet wird und wir viel zu zeitig wären, denn es würde dort auch nur "rumliegen". Jetzt bin ich an der Reihe: Also dachte ich mir jetzt im November werde ich mich mal um einen Termin bemühen, denn mein Rentenbeginn soll der 1.3.2020 sein. Jetzt bin ich total überrascht von der Aussage der Telefon Service Bearbeiterin als die mir barsch antwortet: der nächste freie Termin ist dann im Februar 2020 und sie sind zu spät !!! Was sind das für Aussagen ? Woran soll sich der Versicherte nun orientieren ? Ist jetzt nun der Renteneintritt zum 1.3.2020 für mich nicht mehr gewährleistet, nur weil die RV mit der Terminvergabe nicht klar kommt ? MfG Silvia

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.11.2019 | 14:47

Hallo Silvia,

eine Altersrente sollte zeitgerecht tats. 3 Monate vor Rentenbeginn beantragt werden. Das hängt letztlich mit verfahrensrechtlichen Modalitäten zusammen. So können die letzten verdienst vor Rentenbeginn für max. 3 Monate hochgerechnet werden.

Falls der Antrag früher gestellt wird, dann liegt der Vorgang tats. mehr oder minder rum. Ist natürlich auch eher suboptimal, sollte aber kein Grund sein, den Antrag nicht auch 4 oder 5 Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Jedenfalls sollte sowas nicht barsch vom Rententräger abgelehnt werden.

Eine verspätete Antragstellung (zB im Monat des Rentenbeginn) ist rechtlich noch zulässig (hier gibt´s ggf. Probleme, wenn die Rente rückwärts beginnen soll), führt aber dazu, dass man ggf. zwischen letztem Arbeitslohn und erster Rentenzahlung eine Zwischenzeit hat, die zunächst via Reserven zu überbrücken ist. Die Rente wird später natürlich nachgezahlt.

Zu Ihren Problemen bei der Terminfindung kann ich über viele Stellen und viele Träger bestätigen, dass es wohl vielerorts Terminengpässe (teilweise gar keine Termine) gibt. Das ist sicherlich auch nicht optimal, allerdings können auch keine Termine angeboten werden, wenn keine Beraterinnen/Berater verfügbar sind.

Hier kann ich nur die schon gegebenen Alternativen wie Versichertenälteste/Verichertenberater oder Versicherungsämter bei den Stadt-/Gemeindeverwaltungen nochmal nennen. Ob und wie diese ggf. Termine anbieten können vermag ich nicht zu beurteilen.

4 Antworten

Feliam 27.11.2019 | 11:31
Ein Termin im Februar zur Rentenbeantragung für den Rentenbeginn 01.03. ist natürlich nicht zu spät, denn eine Rente kann grundsätzlich auch bis zu 3 Monaten rückwirkend beantragt werden. Dass Sie früher keinen Termin bekommen können, liegt an der schlechten Besetzung der A-und B-Stellen und tatsächlich nicht in Ihrer Verantwortung. Nachteil der späten Rentenbeantragung ist nur, dass Sie den Bescheid erst kurz vor oder auch erst nach dem Rentenbeginn bekommen, die ggf. aufgelaufene Rente wird natürlich nachgezahlt. Für die Rentenbeantragung bieten sich auch die Versicherungsämter in den Städten und Gemeinden an bzw. die ehrenamtlichen Versichertenberater, die sogar zu Ihnen nach Hause kommen würden, wenn Sie das wünschen. Adressen finden Sie auf der Internetseite Ihres Rentenversicherungsträgers.
Versichertenberateram 27.11.2019 | 12:32
Ergänzung: Ehrenamtliche Versichertenberater kommen nur ins Haus, wenn dafür besondere Gründe (z.B. körperliche Einschränkungen) vorliegen.
Silviaam 27.11.2019 | 13:41
Danke für die AW. Für meinen AG und für mich ist es natürlich schon wichtig im VORFELD zu wissen, klappt es denn nun termingerecht mit der Rente oder nicht. Wenn der Bescheid erst kommt, wenn man auf der Arbeitsstelle schon raus ist und aus irgendwelchen Gründen klappt dann der Eintritt nicht, ist es dann blöd.....
W°lfgangam 27.11.2019 | 23:24
Zitat von Silvia anzeigen
Ergänzend zur leider teilweisen/desolaten Terminlage bei der DRV und auch dezentralen Stellen: Hallo Silvia, Ihren AG geht Ihre Rentensituation zunächst mal gar nichts an. IHRE Rente hängt zum gewählten Rentenbeginndatum nur davon, ob Sie alle zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Im Wesentlichen ist das das Mindestalter für die jeweilige Altersrente und die dafür erforderliche Mindestversicherungszeit - DAS sollte alles vorher schon bekannt + rechtzeitig erfüllt sein. Das Arbeitsverhältnis - die Beendigung - kümmert die DRV zunächst überhaupt nichts, eine Kündigung ist für den Rentenantrag gar nicht erforderlich, sogar volles Einkommen in gewisser Weise neben der Rente ist zulässig. SIE müssen sich aber mit Ihrem Arbeitgeber arrangieren, wie Sie ihr Arbeitsverhältnis beenden wollen ...hey, gibt's da etwa Kündigungsfristen, wenn ich vor der regulären Altersgrenze einfach so aufhören möchte/in Rente gehen will? JA. 2 Paar Schuh - das eine ist Ihre Rente, das andere Ihr Arbeitsverhältnis. Aber da gibt es auf beiden Seiten (Arbeitgeber/Beschäftige) immer wieder 'komische' Differenzen, wenn es plötzlich in die Rente geht/ man/frau aus dem (Klitschen)Betrieb ausscheiden will. Und für so einen simplen 15-Min-Altersrentenantrag werden Sie sicher im nahen Umfeld noch ein Termin erhalten können. Geht auch Selbstantrag via Vordrucke von der DRV: R0100, R0810 ...sofern alles andere/Zusatzvordrucke bereits in der Vergangenheit erledigt ist und auch FRG/EU-Recht da nicht nachgehend reinpimpert. Auf die örtliche Wartebank gesetzt, mit etwas Sitzfleisch kann das erledigt werden – sofern Ihr AG Ihnen dafür Freizeit gewährt ;-) Gruß w.
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