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Thema "Für die Rente ist jedes Jahr wichtig"

von Christina05.04.2008 | 12:57
1175 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

An die Redaktion: Zu Ihrem aktuellen Beitrag "Gerüchte über die Rente" möchte ich zu dem Punkt "Hinzuverdienst zur Rente" angeben, dass sowohl die Minijob-Zentrale als auch die Deutsche Rentenversicherung Hessen schon die Neuanhebung auf 400 EURO, rückwirkend zum 01. Januar 2008, auf den Homepages angeben. Soweit ich weiß, hat der Bundesrat dem Gesetz am 15.02.08 zugestimmt. Also ist das ja wohl jetzt als in Kraft und gültig anzusehen ? Mein Chef hat mir nämlich schon eine Gehalterhöhung versprochen ! Nichts für ungut - ich lese die Beiträge der Redaktion sehr regelmässig und gern und kann diese Website nur loben !

4 Antworten

Schiko.am 05.04.2008 | 13:57
Sie haben ja schon daraus hingewiesen, dass der zuverdienst bei vorzeitiger ( vor dem 65.LJ.) rente die zulässige verdienstgrenze von 355 auf 400 rück- wirkend ab 1.1.08 erhöht wird. Aber davon noch zu sprechen, derzeit wird über eine erhöhung noch disku- diert halte ich für grotesk.Fehlt nur noch die behauptung, zur unterschrift durch den bundespräsidenten fehlt noch der richtige kugelschreiber. Freut mich natürlich wenn sie mehr gehalt bekommen, schleierhaft aber was dies mit rentenzuverdienst zu tun hat. Mit freundlichen Grüßen.
Knut Rassmussenam 05.04.2008 | 20:15
Das GEsetz ist noch nicht verkündet und somit nicht in Kraft. frei.bundesgesetzblatt.de Da hängt ja auch die Verlängerung ALG 1 und "Zwangsrente" dran... wollen die da oben keine Rechtssicherheit bei Rentnern, Arbeitslosen und der DRV???
Schiko.am 05.04.2008 | 20:43
Aber rassmussen, sie auch noch, unverständlich. Keinem menschen passiert was, wenn er bereits 400 verdient, dessen bin ich mir sicher. Positives denken sollte immer mehr personen erfassen. MfG.
Knut Rassmussenam 07.04.2008 | 12:56
Ich bin kein Jurist, weis aber, was die anstellen ... Art. 20 Abs. 3 fordert von mir das Anwenden des Gestzes. Was ich also täglich mache, ist verfassungswidrig. Toll, nicht? Bei ARGE, AfA usw. ist es genauso. Würden wir uns aber verfassungsgemäß an das geltende Recht halten, würden alle Gerichte wegen der positiven Kenntnis der zu erwartenden Rechtsänderung alle "falschen" Bescheide und Auskünfte kippen.... Auch toll.
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