Thema Zwangsrente: Rentenversicherung warnt vor Härtefällen
21.01.2008, 11:27
von
Knut Rassmussen
Diese Meldung ist schlichtweg falsch. Bitte dringend überarbeiten. Eine Lektüre der Stellungnahme der DRV wäre empfehlenswert - speziell die Tabelle, die Anlage der Stellungnahme ist.
21.01.2008, 12:27
Experten-Antwort
Sehr geehrter Herr Rasmussen,
danke für Ihren Eintrag. Wir bleiben bei unserer Darstellung - siehe Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund, Seite 18, II.2a
Gruß Ihre Redaktion
21.01.2008, 12:57
von
Knut Rassmussen
Da findet sich dieser Satz : "Diese Personen könnten nach geltendem Recht ab dem Jahr 2008 nach Vollendung des 60. Lebensjahres auf die Inanspruchnahme einer abschlagsbehafteten Rente verwiesen werden." Eben auf jener Seite 18!
21.01.2008, 13:31
Experten-Antwort
Hallo Herr Rassmussen,
uns ist nicht klar, was Sie meinen - wo unser Fehler sein soll ...
Gerne können Sie uns anrufen: 06172 - 670 538
Gruß Redaktion
21.01.2008, 14:16
von
Knut Rassmussen
Sie schreiben: Trotz des von Union und SPD geplanten Gesetzes zur Verhinderung von Zwangsrenten mit hohen Abschlägen könnte es dazu kommen, dass manche Rentner künftig bereits vor dem 63. Lebensjahr mit Kürzungen in Rente gehen müssen.
Die Aussagen der DRVB beziehen sich nur auf den aktuellen Rechtsstand. Nach dem Gesetzentwurf (Siebtes Gesetz ...) gibt es die "Zwangsrente" erst ab 63. Somit kann - unabhängig von Jahrgang, Rentenart oder Vertrauensschutz - niemand vor 63 zwangsverrentet werden. Dies sagt aber der einleitende Satz Ihrer Nachricht aus.