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Therapie endet

von Angelika11.02.2009 | 07:49
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum, ich habe folgende Frage. Meine Therapie läuft jetzt nach fast 100 Stunden aus. EU Rente beziehe ich seit Anfang 2003 und in Reha war ich 2005 und 2007. Gefährde ich meine Rente, wenn ich nach dieser Therapie erstmal keine neue mehr beginne? Ich kann und will einfach nicht mehr. Betreut werde ich dann lediglich noch von meinem Hausarzt. Bei einer erneuten Rentenverlängerung, hoffentlich der letzten, hätte ich dann nur noch seine Stellungnahme. Meine Rente ist jetzt noch bis März 2010 befristet. Kann ich dann irgendwann in Dauerrente gehen? Oder wird das immer wieder begutachet. Ist sehr belastend. Freue mich über Antworten. Liebe Grüsse 'Angelika

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Aus rentenrechtlicher Sicht möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es von dem Grundsatz, dass Erwerbsminderungsrenten auf Zeit zu leisten sind, nur zwei Ausnahmen gibt.

Denn nur wenn es - erstens - unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann, oder wenn - zweitens - bei wiederholter Befristung der Rente der hierfür nach dem Gesetz maximal mögliche Zeitrahmen von 9 Jahren ausgeschöpft ist, ist eine Erwerbsminderungsrente unbefristet zu leisten.

Dass im Übrigen Erwerbsminderungsrenten, ob auf Zeit oder auf Dauer bewilligt, nur geleistet werden können, solange die gesetzliche Voraussetzungen für ihre Zahlung vorliegen, versteht sich eigentlich von selbst. Deshalb wird der Rente zahlende Versicherungsträger während des Rentenbezuges, wenn er dies aufgrund der Umstände des Einzelfalles für erforderlich hält, oder bei einem Antrag auf Weiterzahlung der Rente stets prüfen, ob die sozialmedizinischen Voraussetzungen für eine Rentenzahlung weiterhin vorliegen.

Hierzu ist er - bei allem Verständnis für die Situation der Betroffenen - nicht nur berechtigt, sondern von Recht wegen sogar verpflichtet, weil nur so gewährleistet werden kann, dass die Leistungsgewährung auf die nach dem Gesetz tatsächlich berechtigten Personen beschränkt bleibt.

18 Antworten

Renieam 11.02.2009 | 08:17
Hallo Angelika, grundsätzlich kann man bis zum Eintritt der Regelaltersrente zu jeder Zeit begutachtet werden. Die Überprüfungsintervalle legt der medizinische Dienst der Rentenversicherung fest. EM-Renten werden nur noch zeitlich befristet geleistet. Wenn sie aus psychischen Gründen eine Rente erhalten, womit wollen Sie im Falle eines Antrages auf Weiterzahlung der Rente noch argumentieren, wenn Sie sich fachärztlicher Behandlung entziehen ?
Corlettoam 11.02.2009 | 08:55
Das Ende einer Psychotherapie nach 100 Stunden ist doch völlig normal . 100 Stunden Verhaltens - oder tiefenpsychologische Therapie sind eigentlich schon weitaus mehr , als die Krankenkasse normalerweise genehmigt und bezahlt und deutet schon darauf hin , das Sie sehr schwer erkrankt sind. Aus diesem Grunde schon wird durch das Ende einer Psychotherapie ( die ja nun auch aus psychologischen Gründen nicht unendlich lange dauern sollte ! ), keinesfalls die Weitergewährung ihrer EM-Rente auch nur ansatzweise gefährdet. Die weitere Behandlung durch ihren Hausazrt ( auch event. medikamentös ) reicht im Prinzip zwar aus, wobei natürlich eine weitere Behandlung durch einen Facharzt ( Psychiater ) vorteilhafter und gerade bei psychiatrischen Erkrankungen angebrachter erscheint. Eine schwere psychische Erkrankung gehört immer und ausschließlich in die Hand eines Psychiaters ! Außerdem ist es natürlich auch vorteilhaft, wenn bei der Rentenverlängerung die Atteste / Befundberichte mehrerer (Fach)ärzte vorgelegt werden können und nicht " nur " des Hausarztes.
Marisolam 11.02.2009 | 09:02
Hallo Angelika, du hast auch nach der Beendigung einer Therapie die Möglichkeit einmal im Monat eine Therapiestunde wahrzunehmen. Das nennt sich dann aber nicht mehr Therape, sondern Beratungsgespräch. Ich habe auch das Problem. Meine Therapie ist in zwei, nach dann 100 Sitzungen offiziell beendet. Mit meiner Psychologin habe ich aber vereinbart, dass wir uns weiterhin regelmäßig sehen. Das Problem nach einer Therapie ist, dass zweischen zwei Therapien zwei Jahre vergehen müssen, es sein denn, es ist wieder was schwerwiegendes vorgefallen. Wenn du einen neuen Antrag auf Frührente stellst, dass wird automatisch ein psychiartisches Gutachten erstellt. Ich stehe momentantan auch vor diesem Problem. Zur Zeit beziehe ich ALG II. Meine Psychologin und ich wissen, dass ich keine Arbeit in absebarer Zeit annehmen kann, weil ich sonst mit meinem Leben spiele. Das größte Problem dabei ist, dass ich eine Tochter im Grundschulalter habe. Noch lässt mich die ARge in Ruhe, aber es wird nicht immer so bleiben. Dann muss ich ernsthaft über einen Antrag für eine Frührente nachdenken, auch wenn ich erst Ende Zwanzig bin. Also hab nicht so viel Sorge. Nach Ende der Bewilligung und vor einem neuen Antrag muss ein neues Gutachten erstellt werden. Vielleicht kannst du mit einem Psychologen reden und weiter "Beratungsgespräche" in Anspruch nehmen. Das mach sich richtig gut für ein erneutes Gutachten. Der/ die kann auch eine Stellunmgnahme zu deiner psychischen Verfassung abgeben, was auch nicht unbeachtet gelassen werden darf. Sprich einfach mit ihm. Du kannst dabei nur gewinnen. Liebe Grüße Marisol
Corlettoam 11.02.2009 | 09:12
Ergänzend kann man noch anmerken, das bei schweren psychiatrischen Erkrankungen normalerweise immer die EM-Rente verlängert wird und auch für eine unbefristete EM-Rente zumindest gute Chancen bestehen. Die Chancen auf eine ( auch unbefristete ) EM-Rente sind bei psychischen/psychiatrischen Erkrankungen weitaus höher , als bei Erkrankungen auf anderen medizinischen Fachgebieten.
Corlettoam 11.02.2009 | 09:21
Der Vorschlag von @Marisol ist natürlich sehr gut . Ich gebe aber zu bedenken, das Psychologen normalerweise keine Ärzte sind und im Rentenverfahren ( auch gutachterlich ) immer nur die Meinung von Ärzten eingeholt und akzeptiert wird. Insofern wird ein " nur " Psychologe nicht wirklich bei der Rentenverlängerung befragt und/oder weiterhelfen können - das Attest sowie die Einschätzung eines Facharztes für Psychiatrie hingegen schon weitaus mehr... Auch werden die Gutachten seitens der RV ausschließlich durch Ärzte vorgenommen und eben nicht durch Dipl. Psychologen oder andere nicht ärztliche Personen !
Marisolam 11.02.2009 | 10:30
Das ist richtig. Leider! Aber es ist Zeichen für den Arzt, der das Gutachten erstellt, dass es diesem Menschen noch immer nicht gut geht. Ich weiß, dass der Psychologe nur eine Stellungnahme schreibt und der Gutachter es sich vorbehält, diese Meinung anzunehmen oder nicht. Das mit einem Psychiater ist immer so eine Sache. Ich war auch mal bei einem Psychiater, weil meine Hausärztin meinte, dass ich so schneller eine Reha bekommen könne. Fazit: Das Behandlungszimmer war überfüllt, von den 10 Minuten die in dem Behandlungszimmer war hat er 7 Minuten telefoniert hatte. Also das ist nicht ganz so einfach einen kompetenten Psychiater zu finden. Die Psychiatrie, als zusätzliche ambulante Maßnahme, ist auch nicht unbedingt empfehlenswert. Auch dort ist oft das Behandlungszimmer voll. Das ist das Letzte, was ein kranker Mensch gebrauchen kann. Letztendlich muss man sich auf den Gutacher der RV verlassen und hoffen, dass er zugunsten des Patienten entscheidet. Das ist alles eine wacklige Angelegenheit. Sollte sie keine Verlängerung kriegen, dass muss sie wohl ALG II beantragen und ist somit wieder für den Arbeitsmarkt verfügbar. Das kann aber auch nicht die Lösung sein. Ich sehe es bei mir. @ Angelika: Ich kann es verstehen, dass dich das alles belastet. Es sind immer wieder neue Hürden, die überwunden werden müssen, aber nur wenn man es versucht hat man eine Chance. Wer aufgibt hat schon verloren. Es ist wirklich ein schmaler Grad und die Gesetze machen es dem Betroffenen nicht einfach. Es hängt wirklich alles vom Gutachter ab. Gutachter sind auch nur Menschen. Menschen machen Fehler. Und gegen ein Gutachten anzugehen ist nicht leicht. Da ist sehr hilfreich, wenn man ab und zu ein Beratungsgespräch bei seinem Psychologen hat. Es gibt auch psychische Krankheiten, die sich mit 100 Therapiesitzungen nicht "wegheilen" lassen.
Marisolam 11.02.2009 | 10:48
Meine Frage hört sich vielleicht blöd an, aber ich kenne mich nur sehr wenig mit den "Rentenarten" aus. Was ist eine EM-Rente?
Tschackaam 11.02.2009 | 11:21
EM-Rente = Erwerbsminderungsrente oder auch Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Grüßle Tschacka
Abkürzungam 11.02.2009 | 11:29
EM-Rente: Nicht offizielle Abkürzung für Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 SGB 6. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__43.html Gelegentlich auch verwendet für alle Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wobei dann selbst die Abkürzung nicht mehr stimmt.
Marisolam 11.02.2009 | 11:51
Danke für die Beantwortung. Dann käme für mich die "EM-Rente" nicht in Frage. Ich bin direkt nach dem Studium ins ALG II gerutscht. Schon während meines Studiums war zu erkennen, dass ich keinen Beruf ausüben kann. Zwar habe ich auch schon eigenes Geld, während des Studiums, verdient, aber es war nur ein 400,- Euro Job und somit habe ich nichts/ nicht genug eingezahlt. Dann käme für mich wahrscheinlich nur die Frührente in Frage kommen. Kann mir jemand einen Link sagen, unter dem ich nachlesen kann, welche Voraussetzungen haben muss, um wenigstens die Frührente in Anspruch nehmen zu können? Danke.
Corlettoam 11.02.2009 | 12:22
Die sogenannte" Frührente " IST die Erwerbsminderungsrente ( EM-Rente im Volksmund genannt ) Grundsätzlich müssten Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre versicherungspflichtig und damit rentenversichert beschäfigt gewesen sein, um einen Anspruch auf die EM-Rente zu haben. Hier können Sie die Anspruchsvoraussetzungen einmal nachlesen : http://www.wolfsburg.de/verwaltung/soziales_gesundheit/versicher…
Lenaam 11.02.2009 | 13:33
Hallo, ich bin gerade auf diese interesante Unterhaltung gestoßen. Ein Freund von mir hat das ähnliche Problem wie Marisol. Er ist nach der Ausbildung nicht in der Lage zu arbeiten, aufgrund schwerer psychischer Probleme. Ich habe mir auch diese hier empfohlenen Links angesehen, die eigentlich sehr hilfreich sind. Nur mein Freund hat nie eingezahlt, außer bisher 16 Monate das Arbeitsportal. Zählt das auch? Ist es damit möglich eine Frührente zu bekommen? Was ist, wenn das Arbeitsmarktportal darauf aufmerksam wird und ihm dadurch die Leistungen gestrichen werden? Anscheinend ist er für das Arbeitsamt und die Frührente kein Fall. Und die Krankenkasse? ... ich weiß es nicht. Er ist in einer echt schlechten Situation. Wie kann ich ihm helfen? Ich habe doch von Rente noch keine Ahnung, hab daran noch nie gedacht. Danke im Voraus für eure Antworten. LG Lena
Tschackaam 11.02.2009 | 14:54
Hallo ihr 2 beide, also es gibt, nachdem wir nun den Begriff Frührente geklärt haben, tatsächlich noch eine andere Möglichkeit der vorzeitigen Wartezeiterfüllung. Auch im Hinblick auf einen evtl. bestehenden Grundsicherunganspruch vielleicht wichtig. Da dieses Thema aber sehr komplex ist und hier sicher nicht einleuchtend erklärt werden kann, sollten sie schnurstrax in die nächstliegende Beratungsstelle maschieren und sich genau beraten lassen. ggf. kann dort auch gleich der Antrag gestellt werden. Ich wünsche Ihnen alles Gute Tschacka
Lenaam 11.02.2009 | 15:24
Danke
angelikaam 11.02.2009 | 15:33
Darf ich dann nochmal auf meine Frage hinleiten, ist es notwendig nach 100 Therapiestunden noch weitere zu nehmen, oder kann ich davon mal ein paar Monate Abstand nehmen? Ich bin so therapiesatt, dass es wenig Sinn hätte jetzt eine neue anzufangen. Angeboten wurde mir von meiner Ärztin eine tiefenpsychologische Therapie. Die Verhaltenstherapie hat mich zwar einigermassen lebensfähig gemacht, aber gesund in dem Sinne werde ich wohl leider nie. Da ich alleine bin mit meinen Kindern, ist es für mich enorm wichtig, den sozialen Status den wir durch die Rente haben , zu halten. Vielleicht kann der Experte hierzu noch etwas sagen, wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüsse Angelika
Corlettoam 11.02.2009 | 16:14
Bin zwar kein Experte in dem von Ihnen gemeinten Sinne, möchte aber trotzdem dazu - meine Meinung als auch durch eine psychische Erkrankung Betroffener - mitteilen. Es ist aus psychologischer Sicht nicht sehr hilfreich für den Patienten wenn eine Therapie zu lange dauert ( Ausnahmen bestätigen nur diese Regel ) ! Mit der Länge der Therapie steigt im Normalfall die (vermeintliche ) Abhängigkeit vom Psychologen und dessen Lösungsansätzen. Eine Psychotherapie kann und soll immer nur kurz bis mittelfristig und nicht jahrelang andauern, da der Patient dadurch möglichweise immer weiter in seinen EIGENEN Problemlösungsmöglichkeiten eingeschränkt wird und diese quasi verlernt. Irgendwann ist jede Therapie mal zu Ende. Das ist einfach so und das ist auch gut so und vor allem auch gewollt ! Nach 100 Stunden Verhaltens - und/oder tiefenpsychologischer Therapie ist dieser Zeitpunkt wieder selbst ins Leben einzusteigen einfach erreicht. Das in der Therapie erlernte MUSS danach eigenständig und ohne Rückhalt durch einen Psychologen im Leben angewandt werden ! Psychische Erkrankungen dauern nicht selten ein Leben lang und man kann ja nun schlecht sein gesamtes restliches Leben mit einer Psychotherapie verbringen. Natürlich kann man nach Jahren oder einem aktuellem ( schweren ) Rückfall wieder eine Therapie machen. Wenn Sie selbst das Gefühl haben , das es JETZT genug ist - dann ist das auch o.k. so und Sie sollten keine neue Therapie erstmal beginnen.
Marisolam 12.02.2009 | 09:47
Die Krankenkasse bewilligen in der Regel nach 100 Stunden keine Verlängerung. Zwischen Ende der Einen und Anfang der Zweiten MÜSSEN zwei Jahre vergehen. Das ist meine Information von meiner Krankenkasse. Es sei, es ist etwas extremes passiert, was aber nach meinen Erkenntnissen nichts mit der vorherigen Therapie zu tun haben darf. Also, wenn es die "alten Probleme" sind, dann ist eine Bewilligung auf Verlängerung fast aussichtslos. Es ist richtig, dass man von einer Therapie/ dem Psychologe nicht abhängig sein sollte/ darf, weil so kein eigenständiges Leben mehr möglich ist. Deswegen handhaben es die meisten Psychologen so, dass zum Ende der Therapie die Anstände der Sitzungen größer werden. Es ist nicht sinnvoll, wenn man 100 Sitzungen Woche für Woche "durchgezogen" werden und dann ein krasser Schlussstrich gezogen wird. Das halte ich für fatal. Uns wird nichts anderes übrig bleiben als irgendwann wieder auf eigenen Beinen zu stehen, weil sonst ein erneuter Absturz vorhersehbar ist.
Corlettoam 12.02.2009 | 10:49
Ganz genau so ist es. Nach 100 Stunden ist auch jeder Psychologe zumindest bei einer Verhaltentherapie mit seinem " Latein " am Ende. Persönlich hatte ich ca. 60 Stunden Verhaltentherapie und am Schluss wusste weder der Psychologe noch ich , über was man noch sprechen sollte. Alles war zigmal besprochen, bewertet, erklärt und Tipps zur Verhaltensänderung gegeben und diese auch in der Praxis eingeübt worden. Das Ende der Therapie ( und schon die Ankündigung Wochen vorher ) hat auch bei mir einen regelrechten Schockzustand ausgelöst. Der Psycholge hat mir dann genau erklärt warum und wieso jetzt Schluss sein sollte und ein längeres Verbleiben für beide Seite nicht mehr sinnvoll wäre. Im Nachhinein muss ich sagen , das es absolut richtig war zu diesem Zeitpunkt aufzuhören. Die Krankenkasse hatte auch die weitere Zahlung der Therapie abgelehnt, wobei ich auch privat es gerne selbst bezahlt hätte, wenn es wirklich sinnvoll gewesen wäre. Wenn nach 100 Stunden ( bei 1 Termin pro Woche - also ca. 2 Jahren Therapie ) eine Psychotherapie nicht geholfen hat, wird Sie es auch bei den nächsten 50 Sitzungen nicht oder Sie sind wirklich an den falschen Therapeuten geraten - aber das merkt man ja eigentlich schon in den 5 Probesitzungen ob die Chemie stimmt und/oder das Können des Therapeuten ausreicht....
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