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Therapiedauer

von Elisabeth04.11.2009 | 20:20
1045 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich mache derzeit eine Psychotherapie in einer Traumaambulanz. Da kann man nur an 5 Sitzungen teilnehmen. Im nächsten Jahr muss ich den Verlängerungsantrag meiner Eu-Rente stellen. Reicht das für die Verlängerung aus? Kann man mir mangelnde Bemühungen unterstellen? Ich bin erst nach vielen erfolglosen Bemühungen um einen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Therapeuten bei der Traumaambulanz gelandet und ob ich nach den 5 Stunden einen finde, ist äußerst fraglich.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Elisabeth,

endet Ihre befristete Rente und hat sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert, dann können Sie die Rente weiterhin erhalten, voraussichtlich wieder befristet.

Der Rentenversicherungsträger überprüft vor der Weiterbewilligung Ihren Gesundheitszustand. Das kann durch Anforderung eines ärztlichen Befundberichtes Ihres behandelnden Arztes oder durch ein medizinisches Gutachten eines der Ärzte der Rentenversicherung erfolgen.

Die Anzahl Ihrer Therapiesitzungen hat keinen Einfluss auf die evtl. Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente.

Stellen Sie bitte rechtzeitig (3 Monat vor Ende der Zeitrente) den Antrag auf Weitergewährung bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

1 Antworten

Auskenneram 05.11.2009 | 07:54
Nur alleine die Tatsache , das Sie während des EM-Antragsverfahrens nicht ( mehr ) in ärztlicher Behandlung sind, schließt eine weitere Verlängerung hrer EM-Rente nicht automatisch aus. Es ist natürlich sicher von Vorteil , wenn man w ä h r e n d eines laufenden EM-Verfahrens in (fach)-ärztlicher Behandlung ist. Alleine deshlab, weil die RV meistens ja vom behandelndem Arzt einen aktuellen Befundbericht anfordert. Wenn Sie dann nicht mehr aktuell dort behandelt werden oder die letzte Behandlung schon Monate her ist, wird dies natürlich so im Bericht dann stehen. Dies wird dann möglicherweise eine persönliche Begutachtung ihrerseits bei einem beauftragten Gutachter der RV zur Folge haben, weil irgendwie muss sich die RV ja einen Eindruck über ihren dann aktuellen gesundheitszustand verschaffen. Insofern würde ich ihnen schon raten, unbedingt eine nahtlose und weitergehende psychologische Behandlung durchzuführen. Vielleicht bekommen Sie ja doch noch kurz- bis mittelfristig einen Therapieplatz. Zur Not lassen Sie sich einfach in eine psychiatrische Fachklinik - die müssen Sie ja aufnehmen und dann entsprechend behandeln. Viel Erfolg und alles Gute für Sie.
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