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Experten-Antwort

Therapiehund2

von Elisabeth22.01.2011 | 23:26
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Leute ich habe schon einmal einen Beitrag zu dem Thema erstellt. die expertinn hat folgendes gesagtt"von Experte/in Experten-Antwort Therapiehund Rehabilitationsleistungen von der DRV können Sie nur erhalten, wenn Sie dadurch voraussichtlich wieder erwerbsfähig werden." Ich habe heute folgenden schriftlichen Bescheid von der DRV erhalten, dass sie nicht zuständig ist. Wie kann ich die DRV bewegen zuständig zu sein, denn ihr habt mir sogar einen § genannt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth,

aus den Beiträgen der anderen User konnten Sie schon herauslesen, dass die DRV mit großer Wahrscheinlichkeit keine Leistungen für einen Therapiehung erbringen wird.

Soweit es Ihnen neben dem Finanzierungsaspekt darum geht zu erfahren, wie Sie überhaupt "an einen solchen Hund kommen": Könnte es sein, dass Sie sich vielleicht falsche Vorstellungen von "Therapiehunden" machen oder eher einen Assistenzhund meinen? Nach meinen - auf diesem Gebiet zugegeben laienhaften - Kenntnissen ist ein Therapiehund doch kein Haustier für den "Dauergebrauch", sondern wird für zeitlich begrenzte Therapien und immer zusammen mit einem ausgebildeten Hundeführer (i.d.R. selbst Therapeut) eingesetzt. Sie könnten sich also um eine "Therapie mit Hund" bemühen und das ist nun ganz sicher eine Akutbehandlung und damit Sache der Krankenkasse. Außerdem haben Sie doch nach eigenen Angaben schon mit einer Therapiehundeschule gesprochen. Die können Ihnen doch sicher ganz genau sagen, welche Möglichkeiten es hinsichltich der Therapie mit Hunden gibt. Daneben sollte natürlich immer Ihr behandelnder Arzt Ansprechpartner für solche Fragen sein....

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17 Antworten

Nixam 23.01.2011 | 11:45
Hallo Elisabeth! Ich habe Ihnen hier mal ein paar Links dazu reinkopiert. Da gibt es im Internet viele Foren/Informationen zu. Kosten für Therapiehunde muss man selbst tragen. Auch über die Krankenkasse gibt es keine Erstattungsmöglichkeit Viele Grüsse Nix Siehe hier weitere Infos: http://www.krankenkassenforum.de/kostenbernahme-fr-therapiehund-… http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic46582.html Sie sind verpflichtet, für die Kosten für Ihren Therapiehund ein Leben lang selber aufzukommen. Außerdem ist es selbstverständlich, dass Ihr vierbeiniger Co-Therapeut auch seine Rentenzeit bei Ihnen genießen darf.
Nixam 23.01.2011 | 10:56
Hallo Elisabeth! Oft überschreiten Versicherte die Grenzen zwischen der Zuständigkeit der Krankenkasse und der Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung ist nur dann zuständig, wenn eine Leistung dazu dienen soll, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Dazu dienen klar festgelegte Formen von stationären oder ambulanten medizinischen Leistungen zur Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und dann ist auch schon das Schlusslicht zu sehen. Die von Ihnen angesprochene Bewilligung eines Therapiehundes riecht mir mehr nach einer akuten Behandlungsbedürftigkeit, für die ausschliesslich die Krankenversicherung zuständig ist. Ich bezweifel, dass ein Therapiehund dazu dienen soll, Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Aus diesem Grunde sehe ich wenig Chancen , wenn Sie gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch erheben möchten. Vergeuden Sie nicht Ihre Zeit mit Widerspruch, abwarten bis der Widerspruchsausschuss tagt, abwarten bis Sie einen Ablehnungsbescheid bekommen, dann möglicherweise erheben Sie Klage vor dem Sozialgericht.....obwohl das Ganze sinnlos und die Aussicht auf Erfolg gleich null ist. Treten Sie an Ihre Krankenkasse heran und besprechen Sie die Angelegenheit für den Therapiehund mit dem Sachbearbeiter der Krankenkasse. Welcher Therapeuth hat Ihnen den Therapiehund empfohlen/verschrieben? Das Einfachste: Fragen Sie ihn, ob er schonmal vorher jemandem einen Therapiehund verschrieben hat und wer die Kostenübernahme bewilligt hat(Krankenkasse?). Gehen Sie dann den von Ihm geschilderten Weg. Ein "Herummogeln" an irgendwelchen Paragraphen vorbei, um Mittel und Wege zu finden, den Therapiehund doch noch von der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten, hat keinen Aussicht auf Erfolg und bringt Ihnen nichts! Sicher ist Ihr Antrag an die Krankenkasse weitergeleitet worden. Warten Sie einfach ab, was die Ihnen dazu sagt. Viele Grüsse Nix
Elisabetham 23.01.2011 | 15:06
Hallo Leute! Danke erst mal für eure freundlichen Auskünfte. Mit einem Mitarbeiter der KK habe ich bereits gemailt. Der hat mir zusammengefasst auch gesagt, dass ein Therapiehund keine Leistung der KK ist. Außerdem habe ich mit einer Mitarbeiterin der Therapiehundeschule in Berlin telefoniert; die hat mir gesagt, dass man ein Verfahren gegen die KK anstrengen müsste und maximal im Widerspruchsverfahren einige Zuschüsse zum Therapiehund bekäme. Die DRV hab mir den Bescheid mit keiner Rechtsmittelbelehrung geschrieben, so dass ich nun ein Jahr Zeit habe, ob ich Widerspruch einlegen will oder nicht. Ich weiß nur, dass ich dringend einen Therapiehund brauche, nur habe ich keine Ahnung wie ich an einen komme.
KSCam 23.01.2011 | 17:16
Ich wüsste rein interessenshalber mal von Elisabeth welche Krankheit das ist, bei der man ohne Hund nicht arbeiten kann, aber arbeiten könnte, sobald man einen Hund hat. Nur wenn Sie wirklich die realistische Chance auf Arbeit sehen, hat Ihre Bemühung überhaupt einen Sinn. Es sieht eher so aus, dass Sie sich mit einer "DRV Zuständigkeit verennen".
Elisabetham 23.01.2011 | 15:27
Hallo Nein! Ich tippe mal das Schreiben der DRV ab. Vielleicht, kannst du oder jemand anders mir sagen, ob das ein Bescheid ist: "Sehr geehrte Frau..., die Deutsche Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Bestandteile der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind die ärztliche Betreuung und die Therapie. Für die Gewährung eines Therapiehundes ist die Deutsche Rentenversicherung nicht zuständig. Wir bitten Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Die Deutsche Rentenversicherung"
NEINam 23.01.2011 | 16:30
Naja das könnte als Bescheid durchgehen, aber wenn Sie da sicher gehn wollen würd ich nochmal einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen.
Elisabetham 23.01.2011 | 19:27
Hallo KSC! Ich möchte den Therapiehund wegen meiner seelischen Erkrankung haben. Jetzt frage mich nicht nach der Diagnose. Ich habe mehrere und in jedem Gutachten stehen andere. Der letzte Gutachter, der mich im August letzten Jahres gesehen hat, sah meine Erwerbsfähigkeit bei einer geeigneten Therapie in einem Jahr auf einem leidensgerechtem Arbeitsplatz durchaus positiv. Eine Therapie bekomme ich aber nicht, weil sämtliche Therapeuten sich weigern die Therapie zu übernehmen, da sie mich für zu krank halten.
Elisabetham 23.01.2011 | 20:02
Hallo KSC! 2005 hielt der Gutachter meine Gesundheit bei geeigneter Therapie noch völlig wiederherstellbar. Ich denke, dass ich dringend etwas machen muss.
KSCam 23.01.2011 | 19:44
Das hört sich dann aber wirklich auch nicht so an, dass mit einem Hund "alles in Butter" ist. Und wenn das so ist, hat die DRV damit nichts am Hut.
Elisabetham 23.01.2011 | 21:34
Hallo Leute! Kann sich denn keiner von euch Gedanken machen, wie ich an so einen Hund kommen kann? Ich will doch noch nicht einmal, dass die DRV dafür löhnt, ich brauche nur dringend eine Bescheinigung, dass er notwendig ist. Wahrscheinlich geht das eine ohne das andere nicht, keine Ahnung.
Zerberusam 24.01.2011 | 12:41
Versuchen Sie es doch mal mit einem Therapievogel.
Elisabetham 24.01.2011 | 17:34
Hallo Zerberus! Dein Beitrag hat mich ungemein getröstet, not.
Elisabetham 26.01.2011 | 17:36
Hallo Anita! Natürlich hat der Rentengutachter kein Wort über den Therapiehund verloren. Das war auch nicht Gegenstand seiner Fragestellung. Er hat lediglich geschrieben: "Im positiven Leistungsbild sind der Versicherten nach erfolgreichem psychosomatischen Heilverfahren mittelschwere Tätigkeiten...das wird weiter aufgeführt... am allgemeinen Arbeitsmarkt an einem leidensgerechten Arbeitsplatz zuzumuten. ...Nach einem Jahr sollte eine Überprüfung des Befundes also zum 31. 8.11 erfolgen." Nach diesem Befund ist meines Erachtens eine zumindest teilweise Genesen und eine Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich. Menschliche Therapeuten sind mir versagt. Nun möchte ich einen Therapiehund als Begleithund mit dem ich mir eine Teilhabe vorstellen kann. Dies ist mir aber rund weg ohne Prüfung ablehnt worden. Ich habe ein Jahr Zeit meine Möglichkeiten zu prüfen, da die DRV vergessen hat mir die Rechtsmittelbelehrung auf den Abschmetterungsbescheid zu schreiben. Ich wollte diese zeit sinnvoll nutzen und hoffe auf Hilfe. Ich hoffe, dass du dich Anita noch mal meldest.
RFnam 27.01.2011 | 12:45
1. Die Antwort der DRV war lediglich ein aufklärendes Schreiben über die Rechtslage. Da stand eindeutig drin, dass es so etwas bei der DRV nicht gibt. Dazu kann natürlich kein Rechtsmittel eingelegt werden. 2. Sie brauchen einen Hund also als ständigen Partner zum Begleiten, Knuddeln usw. Dafür gibt es keine besonders ausgebildeten Therapietiere. Sie müssen sich also einen gewöhnlichen Hund selber kaufen. Bezugsquellen sind Tierheime, Zoohandlungen, private Züchter. Zu finden im Anzeigenteil Ihrer Lokalzeitung. 3. Offenbar haben Sie falsche Vorstellungen von einem Therapiehund. Ein solcher wird nur von einem erfahrenem Hundeführer eingesetzt. Damit werden ein- oder zweiwöchendlich jeweils für eine Stunde z.B. autistische Kinder und senile Menschen (Bewohner von Altenheimen) aufgesucht, damit sie Ihn streicheln können. Das ist alles. Und solche Hunde gibt es auch nur vereinzelt, nicht flächendeckend.
Elisabetham 27.01.2011 | 17:23
Hallo RFn! Ich habe ein schwerwiegendes psychisches Problem, sonst würde ich keine Rente bekommen. Mit einem Hund wollte ich versuchen dies in den Griff zu bekommen um wieder arbeiten zu können. Ob meine Vorstellung richtig ist oder nicht, muss jemand anders entscheiden, aber bei derzeit noch bestehender positiver Prognose sollte mein Anliegen nicht mit so einem dürftigen Schreiben abgeschmettert werden.
NEINam 23.01.2011 | 15:10
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Sind Sie sicher dass es sich überhaupt um einen Bescheid handelt ? Wenn die DRV einen Antrag weiterleitet ist dagegen kein Widerspruch zulässig. Ein Widerspruch kann sich erst gegen die Entscheidung des zuständigen Trägers richten. Und ein Klageverfahren (notfalls bis zum LSG) gegen die Krankenkasse kann manchmal mehr bringen als die Zuständigkeit abschließend zu klären.
Anitaam 26.01.2011 | 11:51
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Das widerspricht sich meines Erachtens; zu krank für Therapie, aber mit Hund in einem Jahr wieder arbeitsfähig? Wäre da nicht eher eine gute Klinik angezeigt? Ich habe mal in einer Stadtverwaltung gearbeitet und vermute, solche Anträge kommen auch daher, dass die Sozialämter früher ziemlich großzügig einen Zuschlag für Hunde bezahlten, wenn der Therapeut die Tierhaltung "wegen drohender sozialer Isolation" befürwortete. Aber mit Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dürfte das auch bei sehr großzügiger Betrachtung nichts zu tun haben...
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