Tinnitus sehr starke Probleme, nur 40% von Versorgungsamt anerkannt, 57 geb. immer gearbeitet. Ist es normal bei dieser Krankheit keine Schwerbeh. zu bekommen. Kann in kein Flugzeug mehr, usw. Stimmt meine Info. vor 10 bis 15 J. bekam man noch leichter die Schwerbeh. zuerkannt. Nur welche Vorteile hätte ich bei Schwerbeh., betreff Rente,usw. Ist es so das es bei meinem Alter keinen Unterschied mehr gibt, nicht schwerbeh. oder schwerbeh. Danke
http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
nur mal so als tipp, das ist hier das forum der drv,
nicht das forum des versorungsamtes, sprich amt für soziales.
mit einen grad von 40, bekommen sie nicht viele vorteile. z.b.eine steurerleiterung.
vorzeitige rente erst bei einem grad von 50 grad.
und wer soll hier wissen, wie schwer ihr tinnitus ist??? keiner!
erst recht kann keiner wissen, ob sie gerecht eingestuft wurden.......
Hallo Annemarie H.,
zur Zuerkennung der Schwerbehinderung kann ich hier im Forum der Rentenversicherung nichts sagen.
Wenn eine Schwerbehinderung (also mind. 50% GdB) zuerkannt würde, dann könnten Sie die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen" und zwar bei Geburtsjahrgang 1957
- ohne Abschläge ab 63 Jahren und 11 Monaten
- mit Abschlägen frühestens ab 60 Jahren und 11 Monaten.
Voraussetzung sind 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten. Ein so früher Rentenbeginnn mit Abschlägen ist in keiner anderen Altersrente möglich - es besteht also durchaus ein Unterschied.
Sofern Sie die 45jährige Wartezeit für die neue abschlagfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllt hätten, dann könnten Sie diese ab einem Lebensalter von 63 Jahren und 10 Monaten in Anspruch nehmen - dafür wäre die Schwerbehinderung nicht erforderlich.