Hallo Leute,
ich habe von der TK einen Verrechnungsscheck über 80 € als Dividende bekommen. Ich bin als Erwerbsminderungsantragssteller dort Versicherter aber Beitragsfrei, weil ich vorher familienversichert war. Trotzdem bekomme ich die Dividende und soll diese laut TK Hinweis in der Steuererklärung um meine gezahlten Krankenversicherungsbeiträge mindern. Wie das denn? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Falsches Forum.
-Steuerrecht
Hoffe nicht, dass Sie dies als Klugscheißer wer-
ten.
Eine Dividende ist dies nicht,der Ausdruck ge-
hört zum Wertpapierbereich.
Einerseits beitragsfrei, anderseits, Minderung
der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge,
das beißt sich.
Tatsache aber, die 80 Euro Rückzahlung ver-
mindern die Höhe der steuerlichen Absetzung
der Beiträge für Krankenversicherung.
Liegt die Steuererklärung schon beim Finanzamt, setzt der Sachbearbeiter den
Betrag , da diese ja dem Amt mitgeteilt wurde
ab.
MfG.
Hoffe nicht, dass Sie dies als Klugscheißer wer-
ten.
Eine Dividende ist dies nicht,der Ausdruck ge-
hört zum Wertpapierbereich.
Einerseits beitragsfrei, anderseits, Minderung
der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge,
das beißt sich.
Tatsache aber, die 80 Euro Rückzahlung ver-
mindern die Höhe der steuerlichen Absetzung
der Beiträge für Krankenversicherung.
Liegt die Steuererklärung schon beim Finanzamt, setzt der Sachbearbeiter den
Betrag , da diese ja dem Amt mitgeteilt wurde
ab.
MfG.
Hallo,
in diesem Fall wirklich ein Klugscheißer, die Prämie wird von der TK tatsächlich als Dividende bezeichnet.
@Elliot: Wenn Sie am 01.01.2014 und 01.12.2014 beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, dann dürften Sie eigentlich keine Prämie / Dividende erhalten.
Ob Sie dies mit der TK klären, müssen Sie mit Ihrem Gewissen ausmachen.
Bei der Steuererklärung 2014 bei 0 Euro KV- Beitrag diese Prämie abzusetzen wird natürlich schwierig.
Alles nachzulesen hier:
http://www.tk.de/tk/versicherung-und-tarife/beitraege/dividende/480064
MfG
zelda
Hoffe nicht, dass Sie dies als Klugscheißer wer-
ten.
Eine Dividende ist dies nicht,der Ausdruck ge-
hört zum Wertpapierbereich.
Einerseits beitragsfrei, anderseits, Minderung
der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge,
das beißt sich.
Tatsache aber, die 80 Euro Rückzahlung ver-
mindern die Höhe der steuerlichen Absetzung
der Beiträge für Krankenversicherung.
Liegt die Steuererklärung schon beim Finanzamt, setzt der Sachbearbeiter den
Betrag , da diese ja dem Amt mitgeteilt wurde
ab.
MfG.
Hallo,
in diesem Fall wirklich ein Klugscheißer, die Prämie wird von der TK tatsächlich als Dividende bezeichnet.
@Elliot: Wenn Sie am 01.01.2014 und 01.12.2014 beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, dann dürften Sie eigentlich keine Prämie / Dividende erhalten.
Ob Sie dies mit der TK klären, müssen Sie mit Ihrem Gewissen ausmachen.
Bei der Steuererklärung 2014 bei 0 Euro KV- Beitrag diese Prämie abzusetzen wird natürlich schwierig.
Alles nachzulesen hier:
http://www.tk.de/tk/versicherung-und-tarife/beitraege/dividende/480064
MfG
zelda
Hallo Zelda,
ich habe ja bereits mit der TK gesprochen und auf diese spezielle Situation hingewiesen. Die haben es nochmal geprüft und bestätigt, dass mir diese Dividende zusteht auch wenn ich beitragsfrei bin. Jetzt liegt die "Popokarte" bei mir und ich muss sehen, wie ich es dem Finanzamt erkläre!
Hallo Elliot,
so wie ich es sehe, sind Sie doch solange familienversichert, bis Ihr Antrag auf EM genehmigt ist.
Deswegen gehe ich davon aus, dass Sie verheiratet sind und zusammen mit Ihrer Gattin eine gemeinsame Jahressteuererklärung abgeben.
Diesbezüglich ist es kein Problem, die Gutschrift der TK dort als von der Krankenkasse zurückerstattet einzutragen,
da die gezahlten Beiträge ja auch eingetragen werden.
Beides befindet sich in unterschiedlichen Zeilen.
Schauen Sie sich vielleicht mal die Vordrucke vom vergangenen Jahr an, oder testen in Elster nur mal so, die Eingaben zur Einkommenssteuer, dann werden Sie feststellen, ist gar kein Problem.
Mfg
Christina
Hallo Elliot,
so wie ich es sehe, sind Sie doch solange familienversichert, bis Ihr Antrag auf EM genehmigt ist.
Deswegen gehe ich davon aus, dass Sie verheiratet sind und zusammen mit Ihrer Gattin eine gemeinsame Jahressteuererklärung abgeben.
Diesbezüglich ist es kein Problem, die Gutschrift der TK dort als von der Krankenkasse zurückerstattet einzutragen,
da die gezahlten Beiträge ja auch eingetragen werden.
Beides befindet sich in unterschiedlichen Zeilen.
Schauen Sie sich vielleicht mal die Vordrucke vom vergangenen Jahr an, oder testen in Elster nur mal so, die Eingaben zur Einkommenssteuer, dann werden Sie feststellen, ist gar kein Problem.
Mfg
Christina
Hallo Christina,
das ist ein prima Gedanke. Vielen Dank dafür!
MfG
Elliot
Nur so, habe für meine vier Kinder die Steuer-
erklärung gemacht und die Dividende-laut Duden- den auf eine Aktie entfallenden Gewinn-
anteile nicht angegeben.
Und siehe da, im Gegensatz zu mir, der Finanz-
beamte kannte die Beträge und kürzte ent-
sprechend den Beitragsaufwand.
Ist ja auch zum Fall Hoeneß eine Lappalie.
MfG.