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Hallo Zelda, ich habe ja bereits mit der TK gesprochen und auf diese spezielle Situation hingewiesen. Die haben es nochmal geprüft und bestätigt, dass mir diese Dividende zusteht auch wenn ich beitragsfrei bin. Jetzt liegt die "Popokarte" bei mir und ich muss sehen, wie ich es dem Finanzamt erkläre!Hoffe nicht, dass Sie dies als Klugscheißer wer- ten. Eine Dividende ist dies nicht,der Ausdruck ge- hört zum Wertpapierbereich. Einerseits beitragsfrei, anderseits, Minderung der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge, das beißt sich. Tatsache aber, die 80 Euro Rückzahlung ver- mindern die Höhe der steuerlichen Absetzung der Beiträge für Krankenversicherung. Liegt die Steuererklärung schon beim Finanzamt, setzt der Sachbearbeiter den Betrag , da diese ja dem Amt mitgeteilt wurde ab. MfG.Hallo, in diesem Fall wirklich ein Klugscheißer, die Prämie wird von der TK tatsächlich als Dividende bezeichnet. @Elliot: Wenn Sie am 01.01.2014 und 01.12.2014 beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, dann dürften Sie eigentlich keine Prämie / Dividende erhalten. Ob Sie dies mit der TK klären, müssen Sie mit Ihrem Gewissen ausmachen. Bei der Steuererklärung 2014 bei 0 Euro KV- Beitrag diese Prämie abzusetzen wird natürlich schwierig. Alles nachzulesen hier: http://www.tk.de/tk/versicherung-und-tarife/beitraege/dividende/… MfG zelda
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