1. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird geleistet aufgrund der zurückgelegten Zeiten sowie unter Berücksichtigung einer Zurechnungszeit.
2. In der Folgerente wird die Zurechnungszeit als Anrechnungszeit (Anrechnungszeit wegen Rentenbezug) berücksichtigt. Die während des Rentenbezuges erzielten Arbeitsentsentgelte werden in der Folgerente anerkannt. Aufgrund des Zusammentreffens einer Anrechnungszeit (Rentenbezug) mit Beitragszeiten, sind diese Zeiten gleichzeitig beitragsgeminderte Zeiten.
3. Sie sollten von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Auskunft unter Berücksichtigung der z.Zt. geleisteten Rente und unter Erzielung der Arbeitsentgelte beantragen.