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Experten-Antwort

Tlws. EMR/ Reha

von bechti02.02.2011 | 13:04
1583 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag zusammen, ich erhalte eine tlws. Erwerbsminderungsrente, unbefristet. M.E. besteht weiterhin nach § 9-11 des SGB VI die Möglichkeit einer Reha- Maßnahme, sofern die versicherungstechnischen, persönlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.# Liege ich da richtig oder hat jemand andere Infos? Ich müsste sonst nämlich einen Widerspruch in Bezug auf die Unbefristetheit der tlws. EMR formulieren. Danke für eure Hilfe bechti

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „bechti“,

die derzeitige Rechtssystematik kann durchaus ein nebeneinander von Reha- und Rentenleistungen zulassen, wenn begründete Aussicht auf ein Besserung, Abwendung einer Verschlechterung oder sogar vollständige Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit besteht.

Durch den Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Teilhabeleistung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI bereits als erfüllt.

Inwieweit die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, kann vom Rentenversicherungsträger nur individuell anhand der vorliegenden medizinischen Unterlagen geklärt werden.

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2 Antworten

RFnam 02.02.2011 | 16:56
Eine Reha-Massnahme wird wegen der Gewährung einer unbefristeten EM-Rente vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Im Gegenteil, eine Reha-Massnahme kann ja so erfolgreich sein, dass die volle Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt wird; dann fällt die EM-Rente ganz weg. Übrigends, fast alle EM-Rentner mit einer befristeten Rente haben schlaflose Nächte vor Angst, dass die Rente nach Ablauf der Befristung nicht weitergezahlt wird. Und Sie wollen anstelle einer unbefristeten eine befristete Rente ? (Schmunzel, Schmunzel).
Anitaam 02.02.2011 | 17:08
Reha ist immer möglich. Wenn damit die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wieder hergestellt werden soll, zahlt die DRV. Wenn das unwahrscheinlich ist und "nur" Beschwerden gebessert werden sollen, zahlt die Krankenkasse!
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