Hallo Bechti,
genau das ist die richtige Berechnung einer Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen teilweiser EM in voller Höhe (0,23faches der Bezugsgröße mal EP der letzten 3 Jahre vor Eintritt der EM - mind. 1,5 EP) oder in halber Höhe (0,28faches ...).