Guten Tag hier ins Forum.
Kann mir jemand die Frage beantworten, welche Steuerklasse(n) bei der tlws. EMR zu tagen kommt? Konkret: Ich beziehe ein Einkommen innerhalb der Hinzuverdienstgrenze und erhalte eine tlws. EMR. Gilt dies als quasi 2 Einkommen, von denen ein Einkommen mit der bisherigen Steuerklasse versteuert wird und das "2. Einkommen" -z. B. tlws. EMR- dann mit der Steuerklasse 6 besteuert wird? Werden diese Einkommen wie unterschiedliche Arbeitegber steuerrechtlich betrachtet? Es gibt ja somit meherere Stellen, die die sog. unselbstständigen Bezüge auszahlen: Arbeitgeber, Rentenversicherung, Betriebsrentenkasse.
Unabhängig von dem %-ualen Anteil des zu versteuernedn Einkommens...das ist mir alles bekannt.
Vielen Dank für die Infos von euch.
Bechti
Hallo Bechti,
es gibt keine 2. Steuerklasse. Deine Rente wird abzüglich des steuerfreien Anteils genau so versteuert wie dein Arbeitseinkommen. Du mußt dann bei deiner Steuererklärung die Anlage " R " ausfüllen und alles zusammen an das Finanzamt geben. Die werden dann deine Steuererstattung bzw. Nachzahlung errechnen und das war es dann.
:P
Die Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt nicht unmittelbar. Die Deutsche Rentenversicherung führt für Sie auch keine Steuern ab. Somit interessiert die Deutsche Rentenversicherung auch Ihre Steuerklasse nicht. Ihre Steuern müssen Sie selbst, abhängig von Ihrem Gesamteinkommen, an das Finanzamt entrichten (bei der Steuererklärung die "Anlage R" ausfüllen). Zu Ihren Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.