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Experten-Antwort

Tod der ersten Witwe, was ändert sich für die zweite

von HS27.03.2020 | 18:37
59 Ansichten
2 Antworten

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Hallo! Meine Großmutter bezieht Witwenrente als "2. Witwe" (Also weniger als die erste Witwe). Diese ist jedoch verstorben. Hat meine Großmutter nun Anspruch auf die gesamten Witwenrente? Die Ehe ist bereits 40 Jahre her und damals war das die Seekasse oder Seemannskasse. Vielen dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HS,

grundsätzlich ist die bisherige Aufteilung von Amts wegen zu beenden. Trotzdem kann sich Ihre Großmutter diesbezüglich gerne mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Zum 1. Oktober 2005 fusionierte die Seekasse zusammen mit der Bundesknappschaft und der Bahnversicherungsanstalt zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

****am 27.03.2020 | 19:58
Hallo HS, bei Tod einer der Witwen/Witwer wird von Amts wegen die Aufteilung beendet es muss kein Antrag gestellt werden. Es steht der Witwe aber frei die DRV-KBS formlos um die Zahlung der vollen Hinterbliebenenrente zu bitten. Sieh mal hier unter Punkt 5: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Noch einen Schönen Abend
Deutsche Rentenversicherung
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