Wenn ein "Riester-Vertrag" anders als vorgesehen endet, nennt man das "Störfall"! Tod des Berechtigten in der Ein- oder in der Auszahlphase ist ein Störfall, Die Erben erhalten dann die Einzahlsumme ohne Zulagen und Steuervergünstigungen zurück.
Literatur über solche Fälle kann es noch nicht geben, da noch kein Riestervertrag zur Auszahlung kam und kaum einer Erfahrungen darüber hat.