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Todesfall vor Rentenbeginn bei Risterrernte

von Reinhard16.11.2008 | 18:09
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Frage 1: Was passiert mit dem angesparten Guthaben aus einem Riester-geförderten Vertrag, wenn der Versicherungsnehmer kurz vor Rentenbeginn verstirbt und als gesetzliche Erben nur volljährige nicht unterhaltsbedürftige Kinder vorhanden sind? Gibt es hier Unterschiede bei einzelnen Vertragsarten, z.B. Direktversicherung, Pensionskasse, Banksparsplan usw. aufgrund gesetzlicher Regelung oder ergeben sich die Unterschiede nur aufgrund jeweils unterschiedlicher Vertrags-versicherungsbedingungen? Es waird fast über alles breit informiert, hierüber findet man aber kaum etwas eindeutiges zum Nachlesen. Woran liegt das? Denken die meisten Versicherten nicht so weit voraus. Frage 2: Wie verhält sich die gleiche Problematik, wenn der Versicherte kurz nach dem ersten Rentenbezug verstirbt oder gibt es hier keine rechtlichen Unterschiede? Vielen Dank für eine ausführliche Antwort,vielleicht sogar mit weiterführenden Literaturhinweisen.

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn ein "Riester-Vertrag" anders als vorgesehen endet, nennt man das "Störfall"! Tod des Berechtigten in der Ein- oder in der Auszahlphase ist ein Störfall, Die Erben erhalten dann die Einzahlsumme ohne Zulagen und Steuervergünstigungen zurück.

Literatur über solche Fälle kann es noch nicht geben, da noch kein Riestervertrag zur Auszahlung kam und kaum einer Erfahrungen darüber hat.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Es gibt aber kein Ehepartner!

4 Antworten

versicherteam 16.11.2008 | 20:04
Klar findett man dazu kaum was zum Nachlesen, ist je nach Vertrag sehr unterschiedlich. Lesen müssen Sie alsi die AVB zum jeweiligen Vertrag. Absichern kann man meist aber nur rentenberechtigte Hinterbliebene. Ich habe z.B. darauf verzichtet, da meinem Mann die paar Euro nicht viel bringen würden, mein Rentenanspruch aber natürlich dadurch niedriger geworden wäre.
Schiko.am 16.11.2008 | 23:08
Es braucht sicher keiner einbilden die von ihnen aufgeworfenen fragen erschöpfend beantworten zu können, ich schon gleich gar nicht. Die verschiedenen möglichkeiten riesterbeiträge unterzubringen machen das thema so schwer. Es werden als produkte rentenversicherungen, banksparpläne und fonds- sparpläne verkauft. Ich meine, in den einzelnen verträgen müsste eigentlich das nähere zu lesen sein. Der hinterbliebenenschutz muss extra vereinbart werden und kostet geld. Grundsätzlich gilt aber auch , in bank oder fondssparplänen angespartes eigenkapital wird wie sonstiges vermögen vererbt. Wurde bei riester rentenversicherungen eine garantiezeit vereinbart, kann der ehepartner( nicht die kinder) die rente bis ende dieser garantiezeit beziehen. Wurde keine garantiezeit vereinbart oder erfolgt der tod nach dieser garantie- zeit erhält der ehepartner nichts, es sei es wurde hinterbliebenen schutz vereinbart. Natürlich kostet dieser schutz auch geld, da ja die versicherung das zusätzliche risiko absichern muss. Verstehe ich ihre aussage richtig" Absichern kann man meist aber nur rentenberechtigte hinterbliebene so," die gebühren für den hinterbliebenenschutz sind so hoch" ,dass der spätere eigene rentenanspruch dadurch wesentlich geringer ausfallen wird. Mit freundlichen Grüßen.
Versicherungam 17.11.2008 | 14:02
Zu Frage 1: Kurz vor Rentenbeginn und Tod kann das angesparte Kapital auch an sonstige ausbezahlt werden. Aber abzüglich sämtlicher Zulagen und Steuervorteile. Bei Direktvers. und Pensionskasse ist BAV Recht anzuwenden. Frage2: Hier sind Unterschiede vorhanden.
Clarusam 18.11.2008 | 10:37
Das Thema ist nicht so einfach abzuhandeln wie der Experte das hier tut. Ein Riestervertrag kann einschließlich aller gesetzlichen Zulagen auf einen berechtigten Ehepartner im Todesfall übertragen werden. Hier ist aber nun die Frage zu klären, ob es ausreichend ist, wenn der berechtigte Ehepartner erst ab Todesfallzeitpunkt einen Riestervertrag abschließt oder einen solchen schon länger sein eigen nennen muß. Nun Experte erwarte ich deine Meinung. Gruß Clarus
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