Hallo!
Ich habe da mal eine Frage. Wenn ich gleichzeitig als Trainerin und als Model arbeite, wird das, was ich verdiene dann zusammengerechnet?
Und bin ich als Model Pflichtmitglied in der Rentenversicherung? Eine Fotograf sagte mir, er wäre pflichtversichert über die Künstlersozialkasse. Trifft das auch auf mich zu. Möchte da nichts falsch machen. Hauptsächlich will ich mein Geld als Model verdienen. Wird das das, was ich als Trainerin mitverdiene angerechnet? Ich verstehe das nicht ganz, deswegen schonmal Vielen DanK!!!!
Hallo Petra,
leider hat noch kein "Experte" auf Ihre Frage geantwortet, daher versuche ich es mal...
Also als Trainerin sind Sie dem Grunde nach, wenn Sie mehr als 400.-€ im Monat verdienen in der gesetzlichen RV versicherungspflichtig. Muss natürlich geprüft werden. Ob Sie als Model über die KSK versichert werden, weiß ich nicht! Sorry.
Ich empfehle Ihnen daher für die Feststellung, ob Versicherungspflicht vorliegt oder nicht den Antrag zu stellen. Ist der Formvordruck v 023 über das Internet der DRV (www.deutsche-rentenversicherung.de) runterzuladen.
www.kuenstlersozialkasse.de
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MfG
Happy
Die Tätigkeit eines Models ist grundsätzlich nicht in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig (aber Ausnahmen möglich). Deswegen ist es durchaus ratsam, sich mit der KSV in Verbindung zu setzen.
Für die Tätigkeit als Trainerin gilt was anderes. So unterliegt eine Aerobic-Trainerin wie andere Lehrende auch der Rentenversicherungspflicht. Wenn Sie sowohl als Tainerin als auch als Model tätig sind, ist entscheidend, welche Tätigkeit überwiegt.