Trainerin Model

von
Petra21

Hallo!
Ich habe da mal eine Frage. Wenn ich gleichzeitig als Trainerin und als Model arbeite, wird das, was ich verdiene dann zusammengerechnet?
Und bin ich als Model Pflichtmitglied in der Rentenversicherung? Eine Fotograf sagte mir, er wäre pflichtversichert über die Künstlersozialkasse. Trifft das auch auf mich zu. Möchte da nichts falsch machen. Hauptsächlich will ich mein Geld als Model verdienen. Wird das das, was ich als Trainerin mitverdiene angerechnet? Ich verstehe das nicht ganz, deswegen schonmal Vielen DanK!!!!

von
Happy

Hallo Petra,
leider hat noch kein "Experte" auf Ihre Frage geantwortet, daher versuche ich es mal...
Also als Trainerin sind Sie dem Grunde nach, wenn Sie mehr als 400.-€ im Monat verdienen in der gesetzlichen RV versicherungspflichtig. Muss natürlich geprüft werden. Ob Sie als Model über die KSK versichert werden, weiß ich nicht! Sorry.

Ich empfehle Ihnen daher für die Feststellung, ob Versicherungspflicht vorliegt oder nicht den Antrag zu stellen. Ist der Formvordruck v 023 über das Internet der DRV (www.deutsche-rentenversicherung.de) runterzuladen.

www.kuenstlersozialkasse.de
Anschrift, Telefon und Fax

Postanschrift:
Künstlersozialkasse
26380 Wilhelmshaven

Hausadresse:
Künstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch und Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Telefon:
Vermittlung ( 0 44 21 ) - 75 43-9

Fax:
Versicherte ( 0 44 21 ) - 75 43-586
Verwerter ( 0 44 21 ) - 75 43-711

E-Mail

Sie haben eine Frage zur Künstlersozialversicherung oder zur Künstlersozialabgabe und möchten mit uns kommunizieren? Dann nehmen Sie bitte die E-Mail in Anspruch und senden uns Ihre Nachricht zu.

Leider ist der elektronische Mailverkehr noch nicht ausreichend sicher. Beachten Sie deswegen bitte, dass wir nur allgemeine Informationen per E-Mail versenden können. Fragen zu Ihrem Versicherungsverhältnis, Änderungen Ihrer persönlichen Daten (Adresse, Bankverbindung etc.) können wir ebensowenig verwerten und beantworten, wie die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen, die uns per E-Mail zugehen.

Für Ihre Fragen klicken Sie einfach auf eine der untenstehenden Adressen um eine E-Mail zu senden. Denken Sie bitte daran: Es gibt bei E-Mails keinen sicheren Datenschutz!

Für Fragen zur Künstlersozialabgabe: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
Für Fragen zur Künstlersozialversicherung: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Für Rückfragen geben Sie bitte Ihre vollständige Anschrift und Telefonnummer an.

MfG
Happy

Experten-Antwort

Die Tätigkeit eines Models ist grundsätzlich nicht in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig (aber Ausnahmen möglich). Deswegen ist es durchaus ratsam, sich mit der KSV in Verbindung zu setzen.
Für die Tätigkeit als Trainerin gilt was anderes. So unterliegt eine Aerobic-Trainerin wie andere Lehrende auch der Rentenversicherungspflicht. Wenn Sie sowohl als Tainerin als auch als Model tätig sind, ist entscheidend, welche Tätigkeit überwiegt.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?