Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDie Tätigkeit eines Models ist grundsätzlich nicht in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig (aber Ausnahmen möglich). Deswegen ist es durchaus ratsam, sich mit der KSV in Verbindung zu setzen.
Für die Tätigkeit als Trainerin gilt was anderes. So unterliegt eine Aerobic-Trainerin wie andere Lehrende auch der Rentenversicherungspflicht. Wenn Sie sowohl als Tainerin als auch als Model tätig sind, ist entscheidend, welche Tätigkeit überwiegt.
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