Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Trotz Arbeitsmarktrente zum Jobcenter?

von Avatar17.12.2015 | 14:36
2263 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, bis Ende Dez. beziehe ich Hartz 4, ab Januar wurde mir die volle EM Rente auch wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes gewährt. Ich beziehe keine Leistungen mehr vom JC! Laut GA könnte ich drei bis unter sechs Std. arbeiten. 1.Muss ich dem Jobcenter weiter zur Verfügung stehen? 2.Ich muss demnächst ins Krankenhaus wegen einer OP. Brauche ich dann eine AU für das Jobcenter? 3.Darf ich im Sommer in den Urlaub fahren oder muss ich beim JC einen Antrag stellen, also um Erlaubnis fragen? Danke für ehrliche Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Avatar,

leider kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung keine Fragen zum Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantworten. Zur abschließenden Klärung Ihrer Fragen kann ich Sie daher letztlich nur an Ihr zuständiges Jobcenter verweisen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Aufmerksamer Nachbaram 17.12.2015 | 14:43
Eine JobCenter-Meldepflicht für Bezieher sogenannter Arbeitsmarktrenten gibt es leider nicht, sofern diese Leute keine ergänzenden Hartz4-Leistungen beziehen. Es besteht seltsamerweise auch keine Pflicht zur intensiven Job-Suche. Die Rentenversicherung geht einfach davon aus, dass jemand, der zum Zeitpunkt des Renteneintritts arbeitslos ist, in 3 Jahren auch noch arbeitslos sein wird. Diesen Nonsens verstehe wer will. ich verstehe es jedenfalls nicht!
Schorscham 17.12.2015 | 15:17
Zitat von Aufmerksamer Nachbar anzeigenausblenden
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Anspruch auf eine "Arbeitsmarktrente" sofort entfällt, sobald der Teilzeitarbeitsmarkt nicht mehr als verschlossen gilt. Deshalb würde ich mich auch nicht darauf verlassen, dass diese "Arbeitsmarktrente" dauerhaft gezahlt wird. Verstehen kann ich diese "Arbeitsmarktrenten-Regelung" übrigens auch nicht so ganz. Wer arbeitslos ist bekommt sie und wer "so dumm ist" sich Arbeit zu suchen, bekommt sie nicht. Wirklich interessant.... ;-)
W*lfgangam 17.12.2015 | 18:55
Hallo Avatar, zum JC _müssen_ Sie nicht. Wenn die Rente allerdings nicht zum Leben reicht - Sie 'bedürftig' sind -, bleibt nur der Weg zum JC, um ergänzende Leistungen zu erhalten. Falls Sie doch JC-Leistungen beziehen wollen/müssen, stellen Sie die Fragen 2 (wohl ja) + 3 (wohl ja/'Erlaubnis') direkt beim JC. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026