trotz Berufungseinreichung wurde JC in Kenntnis gesetzt, zwangsverrentet?

von
jörg

Ich streite mit dem Rentenversicherungträger um eine Erwerbsminderungsrente.
Das Urteil ist nicht hinnehmbar wegen zahlreicher Fehler und Ablehnung des Gutachtens. Deshalb habe ich Berufung fristgerecht eingereicht. Trotzdem wurde ich jetzt vom Jobcenter angeschrieben, als ob ich keine Berufung eingereicht hätte und alles klar sei. 1) wie kommt es dass das Jobcenter davon erfahren hat? Ist das rechtens? Wie ist üblicherweise der Ablauf?
Und geht die Info von Rentenversicherungsträger oder Gericht an das Jobcenter?
2) das Urteil vom SG ist mit der Berufung doch noch nicht rechtsgültig, oder liege ich falsch
3) Der Sachbearbeiter hat schon Rückforderungsschreiben an den Rentenversicherungsträger addressiert mit einer Fristsetzung, die sogar noch vor Ablauf von 4 wochen Widerspruchsfrist (die mir in den Schreiben gewährt wird)
4) Wie halte ich den Wahnsinn (Rückforderungen, Zwangsverrentnung) auf

von
Schorsch

Solange noch nicht rechtswirksam über Ihren Rentenanspruch entschieden wurde, gibt es auch keine "Zwangsverrentung".

Teilen Sie das Ihrem JobCenter-SB mit und gut ist es.

von
Schade

Um was genau streiten Sie denn?

Ihr Beitrag sagt dazu gar nichts. Wurde die Rente bewilligt und Sie kämpfen darum nicht erwerbsgemindert zu sein?

Oder wurde die Rente abgelehnt und Sie wollen Rente? Dann würden Sie aber wohl nichts von Zwangsverrentung schreiben?

Nur im ersteren Fall sehe ich in der Frage einen Sinn, und da wäre es das beste durch Arbeitsaufnahme zu beweisen, dass Sie nicht erwerbsgemindert sind, sondern arbeiten können und wollen.

von
ottonormalVerbraucher

Zitiert von: Schade

Um was genau streiten Sie denn?

Ihr Beitrag sagt dazu gar nichts. Wurde die Rente bewilligt und Sie kämpfen darum nicht erwerbsgemindert zu sein?

Oder wurde die Rente abgelehnt und Sie wollen Rente? Dann würden Sie aber wohl nichts von Zwangsverrentung schreiben?

Nur im ersteren Fall sehe ich in der Frage einen Sinn, und da wäre es das beste durch Arbeitsaufnahme zu beweisen, dass Sie nicht erwerbsgemindert sind, sondern arbeiten können und wollen.

Hallo
Also das kann man ja so Pauschal auch nicht sagen vielleicht hält er sich ja in einem andern Beruf Arbeitsfähig.

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