Hallo Ratsuchende,
das was W*lfgang vorgeschlagen hat ist auch nicht schlecht.
Was Sie auf jeden Fall tun sollten, ist rechtzeitig einen Verlängerungsantrag für die EM-Rente stellen (so ein bis 2 Monate vor Ablauf der Rentenbefristung) und mit diesem Antrag beim Arbeitsamt melden. So kann eigentlich nichts schiefgehen.
Das Arbeitsamt zahlt frühestens mit dem Datum der Antragsstellung für ALG I (praktisch beim ersten Gang zum Amt). Für noch beschäftigte gilt/galt die Regelung, dass sie sich spätestens 3 Monate vor Arbeitslosigkeit melden sollen, falls sie wissen ab wann AL droht. Im Gesetz stand damals "frühestens", das war ein "falscher Fehler".
Machen Sie es am besten, wie W*lfgang das vorgeschlagen hat, dann sind Sie auf "der sichersten Seite".
Die Kündigung selbst ist eigentlich eine Arbeitsrecht/Vertragsrecht Sache, hat aber in Ihrem Fall praktisch nur formellen Charakter. Die Kündigung hätte evtl. auch "aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung" erfolgen können, wenn nichts anderes im Vertrag/den Verträgen vorgesehen war.