Hallo!
Wie ist es wenn man Grundsicherung nachdem 12.SGB bezieht also Sozialhilfe und somit erwerbsunfähig ist und trotzdem wieder arbeiten gehen möchte?
Ist das möglich?
Wie kläre ich das mit dem Sozialamt ab?
Wenn ich den Job dann trotz Sozialhilfe, den ich ja dann aufgenommen habe, wieder verliere rutsche ich dann wieder in die Sozialhilfe?
Oder ist das Jobcenter dann zuständig?
Wenn ich mir eine Anwartschaft erarbeitet auf Alg 1 bekomme ich dann beim Jobverlust Alg 1 und das Arbeitsamt wäre zuständig?
Die Sozialhilfe würde auf Aktenlage bewilligt.
Mit dringender Bitte um Antworten.
VG
Jen