Da ihnen aber die Reha bereits bewilligt wurde, sieht die RV das aber anders als ihre Ärzte.
Eine Reha wird nämlich nur dann bewilligt, wenn eine Erwerbsminderung abgewendet werden kann oder eine bereits bestehende EM gebessert werden kann.
Kommt die RV im Rehaantragsverfahren anhand der ärztlichen Unterlagen zu dem Schluss, das Sie zu krank für eine Reha sind und/oder bereits erwerbsgemindert sind und eine Reha nichts mehr bringen würde, bekämen Sie erst gar keine Reha, sondern gleich die EM-Rente.
In ihrem Fall wird jetzt das Rehaergebnis und die dortige Einschätzung hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit entscheidet sein, ob eine EM-Rente gezahlt wird oder nicht.
Das Sie jetzt noch vor der Reha eben den EM-Antrag " nachschieben " bringt ihnen darum gar nichts.
Die RV wird die Reha von ihnen abverlangen und dann entscheiden.
Insofern ist es manchmal besser, wenn man statt des Rehaantrages dann gleich einen EM-Antrag stellt...
Der Kasse ist das egal.