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Trotz Wegfall voller EU-RT Überweisung erhalten

von nuddel02.01.2010 | 11:17
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit 2003 volle EU-RT. Diese wurde bereits 2 mal verlängert. Im Sept. 2009 habe ich die erneute Verlängerung beantragt, da EU-RT zum 31.12.09 wegfällt. Ende Dezember erhielt ich auf Nachfragen die Auskunft, dass mein Antrag noch beim ärztlichen Dienst sei und noch nicht abschließend entschieden sei. Trotzdem habe ich jetzt eine Überweisung meines Rententrägers mit dem Hinweis Rente für 01/2010 erhalten. Was hat das zu bedeuten? Ist dies ein Fehler? Wird die Rente solange der Antrag noch nicht entschieden ist weitergezahlt? Ist damit der Antrag positiv bescheidet?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Nuddel,

leider können wir Ihre Frage hier im Expertenforum nicht beantworten.

Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

8 Antworten

KSCam 02.01.2010 | 11:43
Rufen Sie doch bitte am Montag die Sachbearbeitung an - die werden Ihnen fallbezogen Auskunft erteilen. Rätselraten im Forum bringt Ihnen keine Klarheit.
Helmut Kröveram 02.01.2010 | 14:05
Sie sollten das defintiv am Montag morgen gleich telf. mit ihrem Sachbearbeiter abklären. Normalerweise erfolgt nämlich k e i n e Zahlung über den Befristungszeitraum hinaus ! Daraus jetzt zu schliessen, das man ihre EM-Rente verlängert hat, halte ich für sehr gewagt.... Ohne schriftlichen Bescheid dazu ist dies nicht anzunehmen und der erfolgt immer mit Sicherheit vor Zahlung der Rente..... Wenn der Sachbearbeiter ihnen noch in dieser Woche gesagt hat, das über der Antrag nicht entschieden wurde, wird dem auch wohl so sein. Es kann sich z.b. also auch durchaus um einen Fehler handeln und wenn der Verlängerungsantrag dann letzlich abgelehnt wird, müssen Sie dann das Geld natürlich zurück zahlen. Das Sie bis heute noch keinen Bescheid zu ihrem Verlängerungsantrag vom September haben, ist zeitlich übrigens durchaus normal. Deshalb sollte man den Antrag ja auch schon sehr frühzeiting und zwar 5-6 ! Monate vor Ablauf der Befristung stellen.... Sie waren mit Sept. da etwas zu spät damit...
laieam 02.01.2010 | 14:07
Ich bekomme die Rentenauszahlung immer rückwirkend. Also am Ende eines Monats für den abgelaufenen Monat. Vielleicht ist das bei Ihnen auch der Fall, dann ist das ja korrekt. Da der Monat Dezember ja noch gezahlt werden musste.
Helmut Kröveram 02.01.2010 | 14:30
Er hat doch geschrieben Hinweis : für Rente 01/2010 steht im Überweisungstext Also kann es sich nicht um die Dezemberrente handeln... Außerdem werden EM-Renten die v o r dem 1.4.2004 genehmigt wurden ( wie bei @nuddel ) , übrigens immer vorschüssig gezahlt ! Also hat @nuddel seine Dezember Rente schon Ende November erhalten und darum kann es sich bei der jetzigen Zahlung nur um eine Januar Rentenzahlung handeln.
Rentneram 02.01.2010 | 14:52
Frohes Neues ..... @HelmutKröver"Ohne schriftlichen Bescheid dazu ist dies nicht anzunehmen und der erfolgt immer mit Sicherheit vor Zahlung der Rente....." Hallo Helmut, da muß ich Sie korrigieren.Meine 1. Zahlung nach Antragstellung war auch VOR dem schriftlichen Bescheid auf meinem Konto. Der Beschei kam 4 Tage später.... Fazit:Es kann schon sein,dass die Rente weiter gewährt wird und der Bescheid durch die Feiertage später im Briefkasten landet.
nuddelam 02.01.2010 | 16:11
Vielen Dank an alle, die geantwortet haben. Ich werde Montag meinen Sachbearbeiter dazu befragen und die Info hier noch mal reinschreiben. Schönes Wochenende
nuddelam 04.01.2010 | 17:20
Also Heute beim Sachbearbeiter angerufen. Info: Das gibt es schon mal, dass die Rente länger gezahlt wird, wenn die Verlängerung noch in Bearbeitung ist. Momentan liegt der Vorgang beim Medizinischen Dienst. Einfach in ein paar Tagen wieder anrufen. Auf die Frage ob ich bei negativem Bescheid den Betrag wieder zurückzahlen müsste: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Also warte ich was da kommt...
Dünnes Eisam 04.01.2010 | 21:09
Die Zahlung ohne Rechtsgrundlage und Verwaltungsakt ist rechtswidrig. Die Deutsche Rentenversicherung bewegt sich da, sollte das bewusst geschehen sein, auf rechtlich ausserordentlich dünnem Eis. Vielleicht war deshalb die Sachbearbeitung so sehr wenig auskunftsfreudig. Wenigstens einen Vorschussbescheid hätte man Ihnen erteilen müssen und der darf auch nur dann ergehen, wenn der Rechtsanspruch dem Grunde nach bereits feststeht. Das ist, wenn die Stellungnahme des medizinischen Sachverständigen noch gar nicht vorliegt, aber offensichtlich gar nicht der Fall! Natürlich müssen Beträge erstattet werden, über die kein Anspruch und über die kein Leistungsbescheid ergangen ist. Das ist etwa so, als wäre Geld versehentlich auf ein falsches Konto überwiesen worden. Ich kann mir daher allenfalls vorstellen, dass die Zahlungseinstellung versehentlich unterblieben ist. Das hätte man Ihnen allerdings am Telefon auch bestätigen können. Vielleicht rufen Sie wieder an und verlangen notfalls den zuständigen Referatsleiter, sollte man Ihnen wieder keine zufriedenstellenden Auskünfte geben können oder wollen.
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