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Zur Experten-Antwort springenZunächst einmal : Die Rente Ihres Vaters wird grds. auch in die Türkei gezahlt.
Zwischen Deutschland und der Türkei gibt es ein Sozialversicherungsabkommen, welches u.a. Regelungen für Rentenzahlungen in den jeweils anderen Vertragsstaat enthält. In der Regel dürfte die Rente danach in voller Höhe in die Türkei gezahlt werden.
Ihr Vater sollte sich aber möglichst rechtzeitig vor einem Verzug mit dem rentenzahlenden Träger in Verbindung setzen, damit es zu einer problemlosen Zahlungsumstellung kommt. Dieser kann dann auch ganz individuell prüfen, ob und ggf. welche Auswirkungen ein Verzug in die Türkei hat.
Zudem würde ich auch raten, rechtzeitig ein Gespräch mit der Krankenkasse Ihres Vaters zu führen, damit auch in diesem Bereich ein problemloser Anschluss gewährleistet ist.
Ihr Vater kann den Verzug natürlich beim Renten Service (ggf. online – siehe obigen Beitrag) melden. M.E. ist es jedoch besser, dieses direkt über den rentenzahlenden Rentenversicherungsträger zu regeln, da so relevante Fragen direkt geklärt werden können und so eine reibungslose Umstellung ermöglicht wird.
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