Türkische Sozialrenten sind von den in Deutschland wohnenden (angemeldeten)Personen analog zur deutschen Rente zu versteuern. Müssen für diese Beträge (durchschnitlich 300€ monatlich) auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und wenn ja werden die Krankenversicherungsbeiträge von der deutschen Rentenversicherung zu 50% bezuschusst ?
Auch für türkische Renten sind von Rentnern, die in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind oder die Pflichtmitglied in der KVdR sind (da Sozialrente), Beiträge zu bezahlen.
Und selbstverständlich zahlt die deutsche Rentenversicherung keine Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, die für eine ausländische Rente oder sonstige Einnahmen eines Rentners (Betriebsrenten, Kapitalerträge, Mieten, private Leibrenten) zu bezahlen sind.
So selbstverständlich ist es m.E. nicht für türkische Renten keinen Zuschuss zu bekommen, da diese steuerlich wie deutsche Sozialrenten (z.B.48 % steuerfrei in 2006) behandelt werden und nicht wie Betriebsrenten oder Kapitaleinnahmen. Mich würde daher a priori die entsprechende Reaktion eines Experten der deutschen Rentenversicherung interessieren.
Ausländische Renten sind für in Deutschland wohnende Bürger steuerrechtlich als sonstige Einkommen zu berücksichtigen. In wieweit diese Einkommen in der KK beitragspflichtig sind, hängt vom Status des Bürgers bei dieser KK ab. Bei freiwilligversicherten Rentner sind auf alle Einkommen volle Beiträge (seit 01.04.2004) zu zahlen. Weitere Einzelheiten sollten Sie bei einer KK erfragen.