TW Erwerbminderungsrente wegen BU

von
Regina58

Hallo und guten Tag an alle Forumexperten,

Am 18.1.10 hatte "Ramona" eine Anfrage zu "TW EMR wegen Berufsunfähigkeit, Anspruch Arbeitslosengeld"

Ich bin in der gleichen Situation und habe zur Antwort des Experten: (Erst wenn Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allg. Arbeitsmarkt auf unter 6h gesunken ist und Sie arbeitslos sind,bekämen Sie wegen des sog. verschlossenen Arbeitsmarktes- es gibt nicht genügend Teilzeitstellen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung) folgende Fragen:
1. ist damit die sog. Arbeitsmarktrente
gemeint?
2. muss ein Betroffener vorher auch bei
der "Agentur für Arbeit" ständig und
unterbrochen gemeldet gewesen sein,
wenn ja - wie lange?
3. wenn ja - ist auch von Beginn an der
Rente eine lückenlose Anmeldung bei
der A.f.A Voraussetzung für die DRV?
4. oder reicht es auch für die DRV aus,
wenn man eigene Beweise und Nchweise
vorlegen kann, die nichts auf dem
allg. Arbeitsmarkt gebracht haben?

freundliche Grüße
Regina58

Experten-Antwort

Ja, hier ist die sogenannte " Arbeitsmarktrente" gemeint. Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich ist danach zu prüfen, ob für den Versicherten seinem Leistungsvermögen entsprechende Arbeitsplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind. Von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ist dann auszugehen, wenn es weder dem Rentenversicherungsträger noch der Arbeitsverwaltung gelingt, einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln.
Im Hinblick auf die nach wie vor ungünstige Arbeitsmarktlage wird derzeit ohne weitere Ermittlungen von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt ausgegangen.
Eine durchgehende Meldung bei einer Agentur für Arbeit muss nicht vorliegen, der Versicherte muss aber arbeitslos sein, sprich er darf keinen Teilzeitarbeitsplatz inne haben.

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