Hallo und guten Tag an alle Forumexperten,
Am 18.1.10 hatte "Ramona" eine Anfrage zu "TW EMR wegen Berufsunfähigkeit, Anspruch Arbeitslosengeld"
Ich bin in der gleichen Situation und habe zur Antwort des Experten: (Erst wenn Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allg. Arbeitsmarkt auf unter 6h gesunken ist und Sie arbeitslos sind,bekämen Sie wegen des sog. verschlossenen Arbeitsmarktes- es gibt nicht genügend Teilzeitstellen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung) folgende Fragen:
1. ist damit die sog. Arbeitsmarktrente
gemeint?
2. muss ein Betroffener vorher auch bei
der "Agentur für Arbeit" ständig und
unterbrochen gemeldet gewesen sein,
wenn ja - wie lange?
3. wenn ja - ist auch von Beginn an der
Rente eine lückenlose Anmeldung bei
der A.f.A Voraussetzung für die DRV?
4. oder reicht es auch für die DRV aus,
wenn man eigene Beweise und Nchweise
vorlegen kann, die nichts auf dem
allg. Arbeitsmarkt gebracht haben?
freundliche Grüße
Regina58