Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ü-Geld während AHB Verjährung

von Julia Thiemann05.05.2012 | 15:49
1954 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, mein Anliegen ist etwas kurios. Mein Bruder ist gerade zur Reha nach WS-OP. Im Jahr 2008 war er nach zwei OP`s jeweils für 3 Wochen zur AHB.Wir haben festgestellt, dass er in der Zeit die beiden Male kein Krankengeld bekommen hatte, er hätte eigentlich Übergangsgeld bei der DRV beantragen müssen. Das mein Bruder überhaupt keine Ahnung von Formularen u. Ä., deshalb kam es auch erst jetzt raus, als er Ü-Geld für seine aktuelle Reha beantragen musste. Bei den anderen AHB´s war er direkt nach den OP´s vom Krankenhaus geschickt wurden und dadurch hatte er keine Anträge für Übergangsgeld bekommen. Meine Frage nun: kann man die Ansprüche noch geltend machen? Verjährt ist es lt. SGB noch nicht oder doch?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

richtig, bitte die Entgeltbescheinigung G510 ausfüllen lassen und an den Träger weiterreichen, der die AHB bewilligt hat.

Mit freundlichem Gruß

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Nixam 05.05.2012 | 15:57
Bei Verjährung kenne ich micht nicht aus. Ich würde allerdings schleunigst die Verdienstbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld ausfüllen, der Krankenkasse zuschicken und anschließend ausgefüllt an den RV-Träger senden, damit die Übergangsgeldberechnung schnellstmöglich durchgeführt wird. Schade, daß dies seinerzeit nicht schon der Krankenkasse aufgefallen ist, denn die ist ja in aller Regel am Meisten an dem Übergangsegldbescheid interessiert. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Einfach Bogen A selbst ausfüllen und an den RV-Träger senden. Bogen C an die damalige Krankenkasse senden, welche dann den Vordruck in Bezug auf 2008 ausfüllt und an den RV-Träger weiterleitet. Und dann beten, daß alles gut geht. Viele Grüße Nix
-_-am 05.05.2012 | 16:04
Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. Die Verjährung wird auch durch schriftlichen Antrag auf die Sozialleistung oder durch Erhebung eines Widerspruchs gehemmt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026