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Über 20 Jahre umsonst eingezahlt?

von aidan07.10.2009 | 14:53
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Ich, 57 Jahre, habe von 1967 bis 1989 ca 45.000 Euro Rentenbeiträge gezahlt. Seit 1990 bin ich selbstständig und habe nicht weiter eingezahlt. Wegen einer schweren Krebserkrankung (Lebenerwartung unter einem Jahr)bin ich nun arbeitsunfähig. Kranken,- oder Arbeitslosengeld bekomme ich nicht. Da ich in den letzten 5 Jahren keine Beiträge gezahlt habe soll ich erst ab dem Alter 60 eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit erhalten können. Das leuchtet mir nicht ein denn schließlich habe ich ja schon 22 Jahre (45000,-EUR) eingezahlt. Es kann doch nicht sein dass ich jahrelang PFLICHTbeiträge gezahlt habe und nun, im Schadensfall, KEIN RECHT auf Leistung habe. Gibt es irgendeine Möglichkeit dass ich noch etwas von meinen gezahlten Beiträgen habe??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Sie in den letzten 20 Jahren keinerlei Beiträge eingezahlt haben, sind demnach die Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung nicht erfüllt.

Im übrigen ist den Ausführungen von B´son nichts mehr hinzuzufügen.

10 Antworten

B´sonam 07.10.2009 | 16:00
So wie sie Ihre Beitragsbiographie schildern werden sie auch mit 60 keine Rente bekommen... Voraussetzung hierfür wären 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten... Seine sie mir nicht böse, aber mit der Beendigung der Beitragszahlung im Jahr 1989 haben sie sich bewusst gegen das System der gesetzlichen Rentenversicherung entschieden, mit allen Vor- und Nachteilen, jetzt, nach 20 jahren ohne auch nur einen einzigen Cent Beitrag eine Leistung zu erwarten ist nunmal nicht möglich (und das wäre bei einer privaten Versicherung ganz genauso : keine Beiträge = keine Leistungen).
OTTOam 07.10.2009 | 17:45
Hallo aidan Nicht traurig sein. Sie bekommen auf jeden fall Hartz4 bis zur Rente und danach Sozialhilfe etwa 700€. Man muß bedenken das manch einer 45 Jahre gearbeitet hat und auch nur so viel bekommt! Auserdem kann man nach dem 65ten noch etwas dazu verdienen.
aidanam 07.10.2009 | 17:38
Sie schreiben: keine Beiträge = keine Leistung. Laut meiner Renteninformation (Stand Januar 2009) würde ich aber ab November 2017 eine Regelaltersrente von ca. 450,- EUR bekommen. Demnach sind ja nachweislich Beiträge von mir gezahlt worden. Ist das nicht alles etwas widersprüchlich?
-_-am 07.10.2009 | 20:13
Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erforderlich: - Sie müssen mindestens 5 Jahre versichert sein (Wartezeit). - In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein. Dass Sie sich nicht für die Fortsetzung der Versicherungspflicht entschieden haben, die auch als Selbständiger möglich gewesen wäre, können Sie sicher weder dem Gesetzgeber, noch dem Rentenversicherungsträger zuschreiben. Besonders als Selbständiger mussten Sie sich doch über die Bedingungen Ihrer Absicherung bei Erwerbsminderung durch Krankheit oder Unfall rechtzeitig informieren und selbst und in ureigenem Interesse entsprechend vorsorgen. Das haben Sie jedoch offenbar versäumt.
Rentenkingam 08.10.2009 | 07:28
Ihre Argumentation kann ich leider nicht nachvollziehen.Sie haben seit 20 Jahren keinen einzigen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und erwarten nun sofort Leistungen.Ist doch völlig logisch das sie keinen Anspruch auf eine vorzeitige Rentenleistung haben.Dafür zahlen ja Millionen Beschäftigte jeden Monat hohe Beiträge um sich diesen Anspruch zu sichern.Ich kann doch nicht eine Versicherung aufgeben,und wenn ich sie brauche,etwas erwarten. Ihre Gesundheitssituation ist sehr bedauerlich, aber ich habe manchmal das Gefühl das ein Grossteil der Selbstständigen doch sehr von der Realität entfernt leben.
B´sonam 08.10.2009 | 07:43
Nein, das ist nicht widersprüchlich. Sie haben sich durch Ihre Beiträge einen Anspruch auf eine Altersrente ab November 2017 erarbeitet. Um diese Rente aber früher oder unter anderen Umständen (in Ihrem Fall bei einer Erwerbesminderung) in Anspruch nehmen zu können sind eben weitere Voraussetzungen (wie bei der Erwerbsminderungsrente z.B. 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren) zu erfüllen. Hätten sie seit Beginn Ihrer Selbst. freiwillige Beiträge weitergezahlt, dann wäre ein (versicherungsrechtlicher) Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente gegeben, aber hätte wäre würde könnte hilft niemandem weiter. Sie haben ja hoffentlich mit den eingesparten Beiträgen privat vorgesorgt, oder ???
Tschackaam 08.10.2009 | 11:59
da sieht mal mal wieder, wie wichtig die Beitragszahlung ist gell? Egal wie hoch, hauptsache "versichert", denn im Falle eines Falles gibt's halt eine EM-Rente. Das ist es was ich auch gestern schon versucht habe zu erklären. Die DRV versichert ja nicht nur die Altersrenten! Rehabilitation med. oder beruflich Rehabilitation für Kinder Frührente wegen Erwerbsminderung persönliches Budget Altersrenten (hab ich was vergessen?) Das alles ist mit dem Beitrag eines jeden von uns versichert ohne vorherige Gesundheitsprüfung. Aber ich will doch nicht wieder eine Debatte vom Zaun brechen, ehrlich nicht! Aber @Aidan, das Problem vor dem Sie jetzt stehen ist genau das Problem vieler Menschen. Sie sind immer für sich selbst verantwortlich ein Leben lang. Ihre Entscheidung nicht weiter in die gesetzliche RV einzuzahlen ist nun auch von Ihnen mit allen Konsequenzen zu tragen. Sorry, aber so ist's leider. MfG Tschacka
Beitragam 08.10.2009 | 13:07
... und das Persönliche Budget ist keine eigenständige Leistungsart!!! Es ist nur eine andere Form, wie eine Leistung erbacht werden kann. Also das fällt raus. Dafür wird seitens der RV noch der halbe Beitrag zur KV getragen bzw. Zuschüsse zur KV bei frw. oder priv.KV-Versicherten.
B´sonam 08.10.2009 | 12:42
Hallo Tschacka, sie haben doch glatt die Hinterbliebenenrenten vergessen :-)
Tschackaam 08.10.2009 | 13:31
ok, danke! :)))
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