Hallo!
Folgender Sachverhalt: Nach Krankenkassenaussteuerung im Januar habe ich ALG 1 beantragt. Nun wurde mir eine volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend zum August 15 bewilligt.
Aber die 1. monatliche Überweisung der Rente erfolgt erst ab August 2016.
Erhalte ich bis zu diesem Zeitpunkt noch weiterhin das ALG1 oder wird dieses aufgrund der mittlerweile festgestellten Erwerbsminderung sofort eingestellt?
Sollte es sofort eingestellt werden hätte ich folgendes Problem:
Der im Bescheid errechnete Nachzahlungsbetrag beinhaltet ja den kompletten Zeitraum ab August 15 bis zur 1. regulären Zahlung im August 16.
Da mein Krankengeld und das ALG1 viel höher als die Rente waren würde dieser Nachzahlungsbetrag für die Verrechnung mit Krankenkasse und Arbeitsamt komplett aufgebraucht werden. Also auch die Rentenzahlungen für die Monate Juni und Juli 16 wären somit weg, obwohl ja keine ALG1 Zahlung für diesen Zeitraum erbracht wurde. Oder wird die Zahlung für die beiden Monate rausgerechnet und mir später als Nachzahlung ausbezahlt? Hat jemand hiermit Erfahrung?
Würd mich über Infos freuen!