Um die Zeit bis evtl. Rentenbeginn mit 63 zu überbrücken benötigen Sie lediglich die Absicherung in der KK.
Bei der AfA ist nach Ablauf des AloGeldes 1 eine weitere Absicherung nicht möglich.
Der freiwillige Beitrag in der KK wird aus einem Entgelt von 828,33 EUR errechnet (x dem Beitragssatz Ihrer KK).