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Experten-Antwort

Überbrückung v. Fehlzeiten, um 45 Jahre zu erreichen

von Elisabeth23.06.2017 | 11:36
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Einen schönen guten Morgen, momentan bin ich sehr verunsichert, ob ich einen Aufhebungsvertrag meines Arbeitgebers annehmen soll. Der Vertrag soll zum 31.1.18 wirksam werden. Meine 45 Jahre Wartezeit habe ich aber erst am 31.5.18 erreicht, damit ich mit 63 Jahren u. 8 Monaten zum 1.12.19 ohne Abzüge in Rente gehen kann (bin Baujahr 1956). Der Arbeitgeber riet mir, die fehlenden 4 Monate durch freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse auszugleichen; aber in meiner aktuellen Rentenauskunft steht, dass man dies 2 Jahre vor Rentenbeginn gar nicht darf. Der Arbeitgeber will aber meinen Arbeitsvertrag nicht bis zum 31.5.18 weiterführen, da ich den Arbeitsplatz für eine jüngere Kollegin freimachen soll. Wegen dieser fehlenden 4 Monate möchte ich aber nicht bis zum Tod über 10 % Rentenabzüge in Kauf nehmen. Was kann ich tun? Danke u. viele Grüße Elisabeth

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth,

grundsätzlich dürfen Sie die freiwilligen Beiträge zahlen.

Damit die vier Monate auf die 45 Jahre angerechnet werden, darf jedoch in diesem Zeitraum nicht gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegen.

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15 Antworten

KSCam 23.06.2017 | 12:07
Arbeitslosengeld von Februar 18 bis November 19 erhöht zwar die Rente zählt aber bei den 45 Jahren nicht mit. Freiwillige Beiträge sind parallel zu ALG Bezug nicht möglich. Ein Minijob mit Eigenanteil wäre eine Alternative. Aber warum sollten Sie freiwillig bereit sein den Auflösungsvertrag zu unterschreiben und das 4 Monate bevor 45 Jahre voll sind? Ich würde das nicht tun, wenn der AG nicht den Vertrag zum 01.06.18 auflösen möchte kann er Sie ja regulär kündigen.........mit allen Risiken eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht...... Vielleicht ist ja alles nur reine Nervensache?
Elisabetham 23.06.2017 | 12:41
Hallo Experte, danke für Ihre Antwort! Wäre es denn machbar, zum 31.1.18 den Aufhebungsvertrag anzunehmen, danach 4 Monate lang bis zum 31.5.18 freiwillig einzuzahlen u. mich danach arbeitssuchend zu melden? Danke u. viele Grüße Elisabeth
Fortitude oneam 23.06.2017 | 12:44
Hallo Elisabeth, ich weis ja nicht wie lange Sie schon in diesem Unternehmen tätig sind und ob es sich um ein größeres Unternehmen handelt. Da Ihr AG Sie ja los werden will, würde ich nur mit einer entsprechende Abfindung verlassen. Sollte er nicht kompromissbereit sein, würde ich einen Fachanwalt hinzuziehen. Aber es kommt auch auf Sie an was Sie für ein Typ sind. Ich hatte damals einen sehr guten Anwalt. Nehmen wir mal an Ihre 10% Rentenabschlag beträgt 200 Euro und rechnen wir mal 20 Jahre, dann sind das 48.000 Euro Brutto. Also die müssten Sie schon mal oben drauf kriegen. Bedenken Sie das von der Abfindung ca. 25 bis 28% Steuern (fünftel Regelung) abgeht. Alternativ wie KSC bereits vorgeschlagen hat, könnten Sie ja, wenn die Gesundheit es zulässt, noch für diese fehlenden Monate einen Minijob annehmen. Dann hätten Sie zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Machen Sie keine schnellschüsse und überlegen Sie ruhig und entscheiden dann. Sie sitzen am längeren Hebel. Ihr AG will Sie los werden und nicht umgekehrt. Mfg
Elisabetham 23.06.2017 | 13:16
Hallo Experte, ich war bei einem Versichertenältesten u. der sagte mir aufgrund meiner Unterlagen, ich darf 2 Jahre vor Rentenbeginn keine freiwilligen Zahlungen leisten, das stände auch so in meiner aktuellen Rentenauskunft.
Elisabetham 23.06.2017 | 12:42
Hallo KSC, danke für Ihre Antwort! Einen Nervenkrieg halte ich ehrlich gesagt nicht durch. Das wäre dann für mich doch keine Option. Viele Grüße Elisabeth
Elisabetham 23.06.2017 | 13:21
Hallo Fortitude One, ich arbeite seit 33 Jahren in diesem Konzern. Bei denen ist es so, je näher man an der Rente dran ist, desto geringer fällt die Abfindung aus. Bei mir wäre sie allerdings so hoch, dass ich bis zum abschlagsfreien Renteneintritt im Dez. 2019 so viel im Portemonnaie hätte wie bisher. Es geht halt nur um die fehlenden 4 Monate, die ich keinesfalls riskieren werde.
KSCam 23.06.2017 | 14:07
Ich glaube auch dass Sie den Versichertenältesten falsch verstanden haben bzw. etwas aus der Rentenauskunft herauslesen was - so - garantiert da nicht drin steht. (wenn der Vers.älteste das wirklich so behauptet hat, ist er ne Pfeife). Freiwillige Beiträge dürfen Sie nur dann nicht zahlen, wenn Sie anderweitig pflichtversichert sind, z.B. weil Sie ALG 1 beziehen. Beziehen Sie kein ALG 1 weil Sie mit der Abfindung das gleiche wie Ihr bisheriges netto haben, können Sie 4 Monate freiwillig zahlen. Kriegen Sie ALG 1 brauchts für 4 Monate nen Minijob - den könnte Ihnen Ihr Konzern auch anbieten. Oder einen Pflegebedürftigen den Sie pflegen, usw. Kann es sein, dass Sie alles längst wissen, sich etwas unwissend stellen um vielleicht noch einen neuen Tipp zu bekommen wie Sie so früh wie möglich aufhören können und so viel wie möglich an Abfindung rausbekommen? In "Konzernen" werden Arbeitnehmer nämlich oftmals schon gut vom Personalreferat informiert......
Elisabetham 23.06.2017 | 14:38
Hallo egal, ich habe noch mal nachgelesen. Da steht tatsächlich die Einschränkung, man darf nur dann nichts einzahlen, wenn man zeitgleich arbeitslos ist. Darauf ist der Berater aber nicht eingegangen, sondern hat ganz klar gesagt, ich soll auf jeden Fall sehen, bis zum 31.5.18 beschäftigt zu bleiben. Wenn ich mich aber erst NACH den fehlenden 4 Monaten arbeitslos melde, kriege ich meine 45 Jahre doch voll. Das habe ich jetzt verstanden. Dankeschön! Elisabeth
Elisabetham 23.06.2017 | 14:41
Hallo KSC, bitte keine Unterstellungen! Mir geht es AUSSCHLIESSLICH um meine 45 Jahre, aber ich muss mich hier sicher nicht rechtfertigen. Und was die "exquisite" Beratung eines Konzerns angeht, da habe ich im Lauf der Jahre mehr als einen Kollegen erlebt, der, als er im vorzeitigen Ruhestand war, eine böse Überraschung erlebte, weil er sich vertrauensvoll auf die firmeninternen "Experten" verlassen hat. Darauf allein baue ich ganz bestimmt nicht meine weitere Zukunft auf.
KSCam 23.06.2017 | 18:16
Dann haben Sie ja jetzt alle sinnvollen Informationen wie Sie auf 45 Jahre kommen. Alles ist gut.
Zoranam 23.06.2017 | 18:30
Hallo Elisabeth. Lassen Sie sich Mitte Januar krankschreiben. Dann bekommen ab 1.2.18 Krankengeld. 18 Monate haben Sie anspruch. Erstens ist das Krankengeld höher als da ALG1 und zudem wird die Zeit des Krankengeldbezuges auf die 45Jahre angerechnet. Und bitte kein schlechtes Gewissen. Sie haben genug in die Sozialkassen eingezahlt.
Elisabetham 23.06.2017 | 19:57
Hallo KSC, ja, ich habe heute hier nützliche Infos bekommen, vielen Dank! Hallo Zoran, DAS sind ja nun ganz neue Aspekte, die bisher keiner auf dem Schirm hatte. Mein "Nachteil" ist, dass ich so gut wie nie krank war, von daher dürfte es mir recht schwer fallen, den Arzt zu überzeugen, dass ich plötzlich "sehr krank" bin. An einem schlechten Gewissen würde es tatsächlich nicht scheitern, ich bin mir bewusst, dass ich nach einem langen Arbeitsleben u. paralleler Kindererziehung meinen Solidarbeitrag mehr als ausreichend erfüllt habe. Ich sehe die Rente nicht als Almosen, sondern als verdiente Vergütung meiner Leistungen.
Zoranam 23.06.2017 | 20:28
Elisabeth. Sprechen Sie mit ihrem Hausarzt. Habe ich auch. Der hatte Verständnis. Viel Glück.
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