Überbrückungs-Anrechnungszeit zwischen Schule und FSJ
03.09.2013, 08:18
von
Amadeus
Sehr geehrte(r)Experte/in,
Frage: Kann eine Lücke von weniger als 4 Kalendermonaten zwischen einer Schulausbildung nach Vollendung des 17. Lj. (Gymnasium) und eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) durch eine Überbrückungsanrechnungszeit geschlossen werden? Ist das FSJ also einer Zeit der beruflichen Ausbildung gleichzusetzen?
Vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage im voraus.
03.09.2013, 08:47
Experten-Antwort
Im Zusammenhang mit der Ableistung eines FSJ entstandene Übergangszeiten können grundsätzlich nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Das FSJ kann also einer Zeit der beruflichen Ausbildung nicht gleichgesetzt werden. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn das FSJ im Rahmen des § 14c ZDG anstelle des Zivildienstes absolviert wurde.