Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Überbrückungsdarlehen Harz4-EU Rente

von G.Schmidt25.01.2012 | 08:44
3646 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe meinen EU Rentenbescheid beim Jobcenter eingereicht. Lebe mit "58er Regelung" in einer BG. Zum letzten Mal bekomme ich Ende Januar Geld vom Jobcenter. Dann erst Ende März das erste Rentengeld. Mit anderen Worten: es fehlt die Miete für den Märzmonat, denn Ende März wird schon die Miete für April gezahlt. Jetzt hab ich einen Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen beim Jobcenter gestellt. Die SB erklärte, dass ich definitiv nichts bekomme. Wovon soll ich die Miete zahlen? Habe keine Ersparnisse. Ich danke im Voraus für hilfreiche Antworten. lg von G. Schmidt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo G.Schmidt,

ich würde Ihnen auch den Weg von Otto-Piecha vorschlagen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Otto-Piechaam 25.01.2012 | 11:29
Gehen Sie zum Sozialamt und beantragen Sie für den Übergangsmonat Sozialgeld. Wenn Sie verheiratet sind werden beide Partner zusammen veranlagt. Sind Sie alleinstehend bekommen Sie etwa genausoviel wie ALG II. Ich habe es gerade für mich, für den MOnat Januar gemacht und es hat Problemlos geklappt. schöne Grüße aus Hamburg
Hanniam 25.01.2012 | 13:59
Er/sie schreibt von Bedarfsgemeinschaft (BG), lebt also nicht alleine.
G. Schmidtam 25.01.2012 | 16:06
Ja, ich (w) lebe mit Freund in einer BG. Er bekommt Harz4. Sollte ich trotzdem zum Sozialamt und Ü-Darlehen beantragen? Meine EU Rente ist etwas höher, als der Harz4-Satz. lg von mir
e.Otto-Piechaam 25.01.2012 | 17:20
ja, in jedem Fall gehen Sie zum Amt! Das Überbrückungsgeld steht Ihnen zu. Da Sie nicht verheiratet sind brauchen Sie Ihren Freund erstmal nicht angeben. Mit ca. 4oo,- € können Sie in jedem Fall rechnen. http://www.hamburg.de/Dibis/form/popup_form/grundsicherungpopup.… Dies Formular können Sie ja schon mal ausfüllen und die notwendigen Dokumente gleich mitnehmen. Ich wünsche Ihnen guten Erfolg. Vielleicht können Sie im Nachgang mal hier berichten wie es ihnen ergangen ist.
G. Schmidtam 25.01.2012 | 17:30
beim Jobcenter hab ich vor 2 Tagen das Überbrückungsdarlehen beantragt. Die SB erklärte sogleich:" es wird defiinitiv nichts". Auf meine Frage, ob ich denn dann zum Sozialamt gehen soll und den Antrag dort einreichen, meinte sie nur, ich werde ne Aufforderung kriegen. @ O-Piecha:Vielen Dank aber für den Tipp, ich werd hier bekannt geben, wie es gelaufen ist. lg von mir
G. Schmidtam 07.02.2012 | 13:14
So, das Sozialamt gibt mir definitiv auch kein Überbrückungsgeld, weil ich nur EM Rentnerin auf Zeit bin. So bleib ich dem JC erhalten und die müssen mir die Gelder, die angeforderten bewilligen. Dumm ist nur, dass man sich dort nicht rührt, kein Änderungsbescheid, nichts :( lg von mir
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026