„Gigi“ wird zugestimmt. Die Überbrückungszeit ist selbst keine rentenrechtliche Zeit. Insbesondere bei der Frage, ob ein eventueller Erwerbsminderungsrentenanspruch bestanden habe könnte, hätte sich diese Überbrückungszeit anspruchserhaltend auswirken können. Im Ergebnis bedeutet dies dass im August 2004 keine rentenrechtlich Zeit vorhanden ist. Sollten Sie sonst immer alle Monate mit rentenrechtlichen Zeiten belegt haben, dann dürfte für Ihren Altersrentenanspruch sich dieser Sachverhalt aber nicht entscheidend auswirken. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.