Herr Bodo B. hat das Thema schon vorhin angesprochen:
War auch kurz selbstständig und vorher und nachher arbeitslos.
Was bedeutet dieser Begriff, steht er Sozialgesetzbuch?
Dieser "neue" Begriff ist sicher für einige sehr neu und wichtig.
Herr Bodo B. hat das Thema schon vorhin angesprochen:
War auch kurz selbstständig und vorher und nachher arbeitslos.
Was bedeutet dieser Begriff, steht er Sozialgesetzbuch?
Dieser "neue" Begriff ist sicher für einige sehr neu und wichtig.
Hallo Herr Waldkirsch,
diesen Begriff finden Sie nicht im SGB. Es handelt sich dabei um Auslegungsfragen des Begriffs 'Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit', die sich durch jahrzehntelange Anwendung und Rechtsprechung entwickelt hat.
Sie finden diese Auslegungsfragen im Internetangebot der DRV unter 'rv-Literatur' in den Rechtshandbüchern zum SGB VI, hier unter § 58 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Abs. 2
Ergänzung:
hier der Link auf die Rv-Literatur:
http://rvliteratur.bfa.de/raa/0060058000/0060058000_b11.htm?CT=16#AnschlusswahrendeTatbestAende
Anmerkung: hier sind alle Überbrückungstatbestände aufgelistet. Maßgebend ist hier die Nr.18.
danke
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