Zitiert von: Alex
Es wurde eine
LTA genehmigt und in 2021 wird die Weiterbildung anfangen.
Wie ermittel ich die Übergangsgeld während dieser Weiterbildung. Sie wie es im Text steht?
"""Berechnung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Sofern keine tarifliche Regelung vorhanden ist, wird das Übergangsgeld in Höhe von 65 Prozent des ortsüblichen Arbeitsentgelts ermittelt, welches für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Versicherten gilt.15.07.2017"""
Das verstehe ich nicht so ganz.
Hallo Alex,
müssen Sie auch nicht verstehen, ist veraltet, denn galt nur für einen Leistungsbeginn bis 31.12.2017.
Aktuell gelten für die Berechnung des Übergangsgeldes bei einer beruflichen Rehabilitation die in nachfolgend verlinktem Merkblatt G0530 zusammengefassten Informationen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0530.html
Sofern also bei Ihnen ein fiktives Einkommen berechnet werden müsste, hierzu ein Beispiel (entnommen dem DRV Studientext Nr. 13 Andreas Prohaska Stand 2020):
Zitatanfang:
"Beispiel: Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben: 15.07.2020 Der Versicherte hat seinen Gesellenbrief über eine abgeschlossene Ausbildung als Schlosser beigebracht. Lösung: Maßgebend ist der Kalendermonat vor Beginn der Leistung, also der Monat Juni 2020 (= Bemessungszeitraum). Die Bezugsgröße für das Jahr 2020 beträgt 38.220,00 Euro. Maßgebend ist die Qualifikationsgruppe 3. 38.220,00 Euro : 450 = 84,93 Euro fiktives Arbeitsentgelt. Hiervon sind 65 Prozent zugrunde zu legen = 55,20 Euro kalendertägliche Berechnungsgrundlage." :Zitatende
Beachten Sie auch die sonstigen Hinweise im Merkblatt G030 bezüglich der Beantragung des Übergangsgeldes, damit das dann auch pünktlich gezahlt werden kann.
Viel Erfolg bei Ihrer Neuorientierung und alles Gute!