Hallo Yupiteru,
ALG II ist ein möglicher Sachverhalt um die Zeit bis zum Rentenbeginn zu überbrücken. Anspruchsprüfung Alo Geld II erfolgt beim Jobcenter, dazu wird dieses Forum keine Antworten geben können.
Weitere Möglichkeiten stehen Ihnen in vielfältiger Form zur Verfügung, z.B.
- aus Reserven leben (sprich die Zeit vom Sparbuch leben)
- anderweitiges Beschäftigungsverhältnis auftun
- ggf. vorgezogene Altersrente mit Abschlag, so dies denn überhaupt grds. möglich ist (z.B. bei vorliegendem Schwerbehinderung).
Zwangsrente (oder was auch immer Sie unter diesem Begriff verstehen) scheidet vermutlich aus, da nur mit vorliegendem Schwerbehindertenausweis eine Altersrente vor dem 63. Lebensjahr möglich ist.