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Übergang EM Rente Altersrente

von Sven0922.07.2019 | 13:57
72 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, zu welchen Alter kann ich als Schwerbehinderter GdB 100 von der vollen EM Rente in die Altersrente wechseln und ändert sich etwas an der Rente Höhe? Danke

4 Antworten

senf-dazuam 22.07.2019 | 14:07
Das kommt auf Ihr Geburtsjahr an. Zwischen 60 und 62 ist die vorzeitige Inanspruchnahme möglich, zwischen 63 und 65 die reguläre. Abschlagsfrei wird letztere nicht sein, da Sie durch die EM-Rente für ihre (oder jedenfalls die meisten) Entgeltpunkte einen Zugangsfaktor von vermutlich 0,892 mitbringen. Insofern wird sich am Zahlbetrag nicht wirklich was ändern. Wenn Sie also nach 1963 geboren sind, dann können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 62 Jahren bekommne, jedes Jahr vorher zwei Monate früher, jedes Jahr vor 1958 einen Monat früher ... Als Liste sehen Sie das auf Seite 34 in der Broschüre https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
-am 22.07.2019 | 15:06
Hallo Sven09, wie senf-dazu schon schrieb, ist der (frühestmögliche) Rentenbeginn für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen davon abhängig, wann Sie geboren sind. Da Ihre Erwerbsminderungsrente bereits um einen Abschlag gekürzt wird, werden Sie diese Kürzung für den Teil der Entgeltpunkte, aus denen die Rente wegen Erwerbsminderung bereits gezahlt wird, in die Altersrente übernehmen. Vermutlich wird also die Rente in der gleichen Höhe weitergezahlt werden.
Sven09am 22.07.2019 | 15:13
Danke für die Antwort
Schorscham 22.07.2019 | 15:19
Dort erfahren Sie es taggenau: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… (Ganz runterscrollen!) MfG
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