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Experten-Antwort

Übergang EMR in Rente wegen Schwerbehinderung

von Egon18.12.2019 | 17:00
59 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Laut Rentenbescheid endet die EMR (unbefristet, voll) mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Es besteht aber auch Anspruch auf Rente wegen Schwerbehinderung, die leider nicht parallel zur EMR beantragt wurde. Meine Frage ist, ob es möglich ist, in die Rente wegen Schwerbehinderung zu wechseln. Widerspruch gegen den Bescheid zur EMR wurde eingelegt, Rente wurde allerdings auch schon ausgezahlt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Egon,

W*lfgang hat Ihre Fragen zutreffend und ausführlich beantwortet. Seinen Ausführungen schließen wir uns an.

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1 Antworten

W°lfgangam 18.12.2019 | 19:43
Hallo Egon, sind Sie sicher, dass die Altersrente wg. GdB höher ausfällt, als die EMRT? Ist die EMRT dieses Jahr bewilligt worden mit Rentenbeginn auch in diesem Jahr? Immerhin wird die Bonusversicherungszeit (Zurechnungszeit) bei der EMRT jetzt bis 65 + 8 Monate hochgerechnet, während bei einer Altersrente die Versicherungszeiten vor Rentenbeginn enden. Die Abschläge bei beiden Rentenarten sollten identisch sein. > Meine Frage ist, ob es möglich ist, in die Rente wegen Schwerbehinderung zu wechseln. Ja, sofern Alter und Mindestversicherungsdauer vorliegen. Ein Abwarten bis zur Regelaltersgrenze ist nicht erforderlich. > Widerspruch gegen den Bescheid zur EMR wurde eingelegt, Damit können Sie den EMRT-Antrag gänzlich zurückziehen (sofern Sie nicht von anderen Sozialleistungsträgern dazu aufgefordert worden, dann gibt es mit den 'Gesprächsbedarf') und als Altersrentenantrag wg. GdB erneut stellen oder zeitgleich 'ersetzen' - sofern der GdB 50 bereits bei Beginn der EMRT vorgelegen hat. > Rente wurde allerdings auch schon ausgezahlt. Kein Problem, wird verrechnet. Nochmal dran erinnert, _vorher_ feststellen zu lassen, ob die Altersrente wirklich höher ausfällt ...bei EMRT-Beginn in 2019 kann das eigentlich nicht sein (bei Rentenbeginn vor dem 01.04. gibt es allerdings noch besondere Fristenregelungen zu beachten, ob die verlängerte Zurechnungszeit Berücksichtigung findet). Gruß w. PS: Wer unterstützt Sie beim Widerspruch ...Fachpersonal?
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