Es ist nur ein kürzer gehaltener "Umwandlungsantrag" zu stellen. Er kann bis zu 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden. Schwerb.Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt wären vorzulegen.
Sofern es in einer Rente zu einer Kürzung der Entgelpunkte bei "vorzeitiger Inanspruchnahme" gekommen ist, wird die Kürzung für die Folgerente beibehalten. Die Altersrente wäre nur dann ohne Abzüge, wenn es keine Vorrente gäbe.
Eine Folgerente kann jedoch nicht niedriger als die bisherige ausfallen, weil die bisherigen Entgeltpunkte besitzgeschützt sind.