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Experten-Antwort

Übergang Erwerbsminderungsrente in Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abzüge

von Marion16.07.2014 | 10:14
989 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, habe folgendes Problem und hoffe auf Hilfe. Beziehe seit 3 Jahren Erwerbsminderungsrente mit 10,8 % Abzug. Bin zu 50 % schwerbehindert. Kann mit 63,6 Jahren in Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abzüge wechseln. Habe auch den Vertrauensschutz. Wie muss ich das beantragen und wann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist nur ein kürzer gehaltener "Umwandlungsantrag" zu stellen. Er kann bis zu 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden. Schwerb.Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt wären vorzulegen.

Sofern es in einer Rente zu einer Kürzung der Entgelpunkte bei "vorzeitiger Inanspruchnahme" gekommen ist, wird die Kürzung für die Folgerente beibehalten. Die Altersrente wäre nur dann ohne Abzüge, wenn es keine Vorrente gäbe.

Eine Folgerente kann jedoch nicht niedriger als die bisherige ausfallen, weil die bisherigen Entgeltpunkte besitzgeschützt sind.

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1 Antworten

DarkKnightRVam 17.07.2014 | 06:32
Hallo Marion, insofern brauchen Sie auch nicht auf 63,6 warten, da der Abschlag aus der EM-Rente behalten wird. 8-)
Deutsche Rentenversicherung
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