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Experten-Antwort

Übergang Erwerbsminderungsrente zu Altersrente

von Jürgen04.01.2020 | 16:16
79 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine Erwerbsminderungsrente wird nur bis zum Eintritt der Regelaltersrente gezahlt. Erhöht die Zeit der Erwerbsminderungsrentenzahlung nach deren Ablauf weiter die Höhe der anschließend eintretenden Regelaltersrentenzahlung? Oder ist diese ggf. wesentlich niedriger? Wenn ja, weshalb?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen,

wenn Sie nach dem Eintritt der Erwerbsminderung weitere rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben, könnte es sein, dass sich die zu zahlende Regelaltersrente erhöht. Ansonsten bleibt es in der Regel bei dem bisherigen Zahlbetrag (Besitzschutz). Um die Höhe Ihrer Regelaltersrente zu erfahren, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft anfordern.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

W°lfgangam 04.01.2020 | 17:18
Hallo Jürgen, nach 'Ablauf' der EMRT folgt mit Beginn der Regelaltersrente eine vollständiger Neuberechnung der Altersrente/der zurückliegenden Versicherungszeiten ...immerhin können schon ein paar Jahre/Jahrzehnte seit Erstbewilligung vergangen sein und somit neue/gesetzliche Änderungen in die Neuberechnung einfließen müssen und sich positiv wie negativ auswirken. Erfahrungsgemäß wird die 'alte EMRT' künftig auch mit nur neuem Namen (Regelaltersrente) weiter gezahlt, eine kleinerer Rentenbetrag wird grundsätzlich *) nicht festgesetzt. Gruß w. PS: warum 'grundsätzlich' ...bei Neuberechnung/neuer Rentenfall/Regelaltersgrenze könnten sich in der Vergangenheit jetzt erst nach festgestellte Berechnung + Neubewertung auch zu Ihren Ungunsten Nachteile aus früheren 'Falschberechnungen' ergeben - regelmäßig wird dann doch der alte/höhere Rentenbetrag auch im Rahmen der 'Umwandlung' in Altersrente weiter gezahlt ...grundsätzlich ;-) Das gilt auch für 'Fehlberechnungen' zu Ihren Gunsten, was zur Nachzahlungen führen würde. PPS: Und nein, die Zeit der Zahlung der EMRT erhöht grundsätzlich nicht die spätere Altersrente – warum auch? Sind keine neuen/höher bewerteten Versicherungszeiten mehr dazu gekommen, als schon in der EMRT bereits enthalten sind. Hmm ...einfache Frage von Ihnen, das Rentenrecht kann da aber auf den individuellen Fall bezogen/in einem Forum nachgefragt, keine zuverlässige Aussage geben. Ihre DRV wird das mit Ihnen klären können ...
Nechdenkeram 06.01.2020 | 08:54
Super, so einfach und richtig kann eine Antwort sein. (gelle W*.... und ganz ohne PS und PPS, irgendwelcher Punkte, Schräger und Smileys)
Deutsche Rentenversicherung
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