Ich beziehe eine halbe Erwerbsminderungsrente und verdiene im Rahmen meiner Hinzuverdienstgrenze dazu. (recht hoch)
Ich bin 56 Jahre alt.
Ich möchte bzw.muss meine Arbeitszeit weiter reduzieren und erwerbe dadurch weniger Rentenansprüche.
Stimmt es dass nach neuem Rentenrecht bei EU-Rentnern Reduzierungen der Arbeitszeiten in den letzten 10 Jahren vor Eintritt der Regelaltersgrenze nicht"Rentenschädlich" sind?
Weshalb sollten Reduzierungen der Arbeitszeit überhaupt "rentenschädlich" sein? Und warum ausgerechnet in den letzten 10 Jahren vor der Regelaltersrente?
In der Erwerbsminderungsrente, auch der teilweisen, ist eine Zurechnungszeit vom Leistungsfall bis zum 60. Lebensjahr (bei Rentenbeginn ab 01.07.2014 bis zum 62. Lebensjahr) enthalten. Während dieser Zeit werden auch die RV-Beiträge aufgrund der Beschäftigung entrichtet. Ist der Verdienst hoch, werden natürlich höhere Beiträge gezahlt, ist er aufgrund der Reduzierung niedriger, werden niedrigere Beiträge gezahlt.
Ihre spätere Regelaltersrente wird aus allen EP errechnet die sie bis dahin erworben haben, incl. der bereits gekürzten EP für die TEM Rente.
Eine Regelung, dass reduzierte Entgelte in den letzten 10 Jahren vor Beginn der Regelaltersrente eine besondere Bewertung erhalten, gibt es nicht.
Es gibt nur seit dem 01.07.2014 eine Vergleichsberechnung gem. § 73 SGB 6 bei den EM-Renten, mit und ohne den Zeiten aus den letzten 4 Jahren vor dem Versicherungsfall, der höhere Wert fließt dann in die Berechnung der VEM/TEM ein.
Hallo Frager,
die von Ihnen angesprochene Regelung gibt es nicht. Wie bereits von **** erwähnt, gibt es eine Vergleichsberechnung bei Erwerbsminderungsrenten.
Sollte Sie weitere Fragen haben zur Entwicklung Ihrer Altersrente nach Ende der Erwerbsminderungsrente haben, können Sie eine Probeberechnung unter Berücksichtigung Ihrer Einkünfte neben der momentan bezogenen Rente vom zuständigen Rentenversicherungsträger durchführen lassen. Zur Abklärung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufzusuchen. Dort können Sie die Berechnung veranlassen.