ich beziehe eine EU Rente, bin 60 Jahre alt. Dazu bekomme ich eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft mit 30 % und bin Schwerbehindert mit Ausweis Merkzeichen G. Ich bin 1951 geboren. Wann kann ich in eine Altersregelrente gehen?
Kann ich mit mehr Geld dann rechnen? (Wegfall der 10,8 % und Wegfall der Anrechung der Unfallrente)
23.03.2012, 09:44
Experten-Antwort
Hallo anonym, soweit Sie 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben und als schwerbehindert Mensch mit einem GdB von mindestens 50 % anerkannt sind, können Sie die Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Allerdings bleibt der Abschlag von 10,8% bestehen. Die UV-Rente wird auch auf die Altersrente angerechnet.
23.03.2012, 19:07
von
anonym
ich habe 37 arbeitsjahre und anschließend dann eu rente beantragt. wenn ich mit 63 erst in rente gehe, würde dann der abschlag wegfallen (10,8 %) und würde nicht mit 60 weniger ausbezahlt werden? danke für die antwort.