Grundsätzlich gilt, daß der Abschlag (10,8 %) bei einer EM-Rente in die Altersrente mitgenommen wird ("Einmal Abschlag, immer Abschlag")
Gilt dies auch wenn ein Schwerbehinderter (über 50 %) von der EM-Rente in die vorzeitige bzw. frühest mögliche Altersrente übergeht?
Ein "Ja" würde bedeuten, daß es für einen EM-Rentner, der auch Schwerbehinderter ist, von der Höhe der Rente gesehen egal ist ob er vorzeitig oder später in die Altersrente übergeht.