Hallo Annika Hauser,
wie senf-dazu bereits geschrieben hat, behalten die Entgeltpunkte, die bereits für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente maßgebend waren, weiterhin den geminderten Zugangsfaktor. Eine Unterbrechung der Rentenzahlung von 2-3 Monaten ist da ohne Einfluss. Insofern wird auch die Altersrente gemindert gezahlt werden.
Nur Entgeltpunkte, die noch nicht für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente verwendet wurden, können dann ohne Abschlag berücksichtigt werden. Dies kann aber nur ein kleiner Teil sein.