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Experten-Antwort

Übergang in teilweise Erwebsminderungsrente

von Max Musternann23.07.2017 | 16:57
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4 Antworten

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Hallo, ich habe die Zusage für eine teilweise Erwebsminderungsrente erhalten. Nach einer Wartezeit von 6 Monaten beginnt die Rentenzahlung dann am 1.09.2017. Mein aktueller Arbeitsvertrag sieht eine Arbeitszeit von 7 Stunden am Tag vor. Ich habe nun meinem Arbeitgeber mitgeteilt das ich auf 5 Stunden am Tag reduzieren möchte aber der Übergang dauert einige Tage. Wie ist der Übergang geregelt von der Arbeitszeit her. Kann mir das zur Last geglegt werden das ich in der jetzigen Übergangszeit länger als 6 Stunden arbeite. Ich möchte meinen Arbeitsplatz nicht gefährden aber auch die Rente nicht verlieren. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie Schreiben beginnt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erst am 01.09.2017. Da die Umstellung Ihrer Arbeitszeit gerade umgesetzt wird, kann diese unverzügliche Umstellung Ihren Rentenanspruch nicht gefährden.

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3 Antworten

Memyselfam 23.07.2017 | 17:32
wozu Übergang?
Max Musternannam 23.07.2017 | 18:17
Mit Übergang meine ich die Zeit bis mein Arbeitsvertrag von 7 Stunden am Tag auf 5 Stunden am Tag geändert wurde. Das passiert gerade. Die Situation ist ja Folgende: Ich habe den positiven Rentenbescheid vor wenigen Tagen per Post erhalten aber ich kann nicht sofort auf 5 Stunden reduzieren weil die Anpassung meines Vertrages gerade noch läuft. Kann mir diese Überschreitung der maximalen 6 Stunden in der Übergangszeit von Seiten der DRV zum Nachteil ausgelegt werden?
W*lfgangam 23.07.2017 | 21:01
Zitat von Max Musternann anzeigenausblenden
Hallo Max Mustermann, eher nicht. Da bei Ihnen eine _mögliche_ allgemeine Erwerbsfähigkeit von nur noch unter 6 Std. tgl. med. abgesichert gerade festgestellt worden ist, könnten Sie auch zulasten Ihrer Gesundheit weiterhin 'volle Pulle' arbeiten. Sollte der (jährliche) Hinzuverdienst allerdings zu hoch sein, käme es allerdings zu einer Reduzierung der teilweisen EM-Rente. Machen Sie ihrer DRV eine kurze Mitteilung, dass Sie ab xx.yy.zzzz Ihre Arbeitszeit reduzieren und welchen Hinzuverdienst Sie künftig erwarten - wahrscheinlich erhalten Sie anschließend noch einen Vordruck für den Arbeitgeber zur Bestätigung Ihrer Angaben. Gruß w.
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