Meine Ehefrau und ich sind kinderlos. Würde meine Frau im Falle meines Todes bei Erreichen des 45./47. Lebensjahres die große Witwenrente auch dann noch bekommen, wenn die 2 Jahre Rentenbezug der kleinen Witwenrente schon lange vorbei sind ? Oder wäre sie nach Bezug der zeitlich befristeten kleinen WR sozusagen "raus aus dem System"?
18.12.2012, 13:55
von
Ralph
Mit Erreichen der entsprechenden Altersgrenze besteht grundsätzlich wieder Anspruch auf eine große Witwenrente. Ob es dann auch zu einer tatsächlichen Zahlung kommt, hängt natürlich vom anrechenbaren Einkommen ab.
18.12.2012, 15:15
Experten-Antwort
Ansprüche auf kleine und große Witwen- oder Witwerrente sind eigenständige Rentenansprüche. Sind zum Zeitpunkt der Vollendung des maßgeblichen Lebensalters die übrigen Voraussetzungen für Anspruch und Zahlung erfüllt, wird die große Witwenrente gezahlt, unabhängig davon, ob vorher bereits eine Zeit lang eine kleine Witwenrente geleistet wurde.