Ich bin Jahrgang 1963 und beziehe seit 11 Jahren eine Teilerwerbsminderungsrente. Man hat mir wegen der Verschlechterung meines Gesundheitszustands geraten, dieses Jahr eine volle Erwerbsminderungs-rente nach der neuen Rechtslage (Hochrechnung auf 65 Jahre)zu beantragen. Kann ich dann trotzdem mit 61 Jahren 10 Monaten die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen? Oder wird dann wieder zurückgerechnet? Aktuell habe ich konstant 60 Jahre Hochrechnung gehabt
26.01.2019, 15:41
von
Doris Dohmen
26.01.2019, 16:33
von
KSC
Ja, wenn Sie dann immer noch mit 50 GdB schwerbehindert sind, 35 Versicherungsjahre aufweisen und die Gesetzte in 5 oder 6 Jahren noch gleich sind wie heute.
28.01.2019, 12:45
Experten-Antwort