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Übergang unmittelbar-mittelbar

von Dirk06.08.2007 | 18:24
1498 Ansichten
5 Antworten

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Meine Frau wird nach dem Ende der Erziehungszeit ihr Arbeitsverhältnis nicht wieder aufnehmen. Damit wird sie von diesem Zeitpunkt an nur noch mittelbar über mich zulagenberechtigt sein. Erfolgt in dem Jahr des Übergangs in eine mittelbare Berechtigung in irgendeiner Form eine zeitanteilige Betrachtung nach Kalendermonaten? Oder kann sie bei entsprechender Einzahlung in diesem Jahr auch noch den kompletten Sonderausgabenabzug in Höhe von 1575 Eur erhalten?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Sonderausgabenabzug wirkt sich bei Kindererziehenden in der Regel nicht aus (Zulagen günstiger), so dass sich durch den Wechsel zur mittelbaren Förderberechtigung aus steuerlicher Sicht keine Änderungen ergeben dürften.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Das war doch eher eine Frage für die Finanzverwaltung. Übereinstimmend haben mir Mitarbeiter von 2 Finanzämtern bestätigt, dass der Sonderausgabenabzug nicht aufgeteilt wird.

Der Zeitpunkt der Einzahlung ist für die Günstigerprüfung unerheblich. Hauptsache ist, dass er spätestens im Dezember gezahlt wird.

3 Antworten

Schiko.am 06.08.2007 | 21:31
Bin der meinung , als nunmehr noch mittelbar berechtigte rettet ihre ehefrau die eigene zulage von 114, 2008 154 im jahr, da sie ja einen eigenen vertrag abgeschlossen hat, dieser gilt weiterhin. Ohne eigenes einkommen, können auch nicht 1575 sonder- ausgaben geltend gemacht werden, auch nicht, wenn auf den vertrag der ehefrau einzahlungen erfolgen. Mit freundlichen Grüßen.
Dirkam 07.08.2007 | 14:47
Vielen Dank für die prompte Antwort. Stimmt, in der Regel wirkt sich das nicht aus. Bei uns bislang aber schon. Daher meine Frage. Wie verhält sich das denn nun in dem Veranlagungsjahr, in dem die Elternzeit endet, sagen wir z.B. sie endet im August 2007. Voller Sonderausgabenabzug für 2007 oder nur 8/12 des Maximalbetrags oder irgendwie ganz anders...? Muß das Einzahlungsdatum für den Sonderausgaben-Abzug vor Ende der Elternzeit, d.h. zu Zeiten der unmittelbaren Berechtigung liegen oder könnte man z.B. auch noch im Dezember einzahlen?
Dirkam 07.08.2007 | 15:35
Besten Dank!
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