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Übergang volle EU-Rente in Regelaltersrente

von Unwissende05.03.2010 | 14:13
2293 Ansichten
2 Antworten

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Mein Mann erhält zurzeit die volle und unbefristete EU-Rente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mit dem 65. Lebensjahr. Er ist schwerbehindert mit über 50 %. Ist es nun besser die Altersrente aufgr. Schwerbehinderung zum 60. Lebensjahr zu beantragen oder das Abwarten der Regelaltergrenze. Z.B. gibt es bei Erreichen der Regelaltergrenze keine Rentenabschläge mehr? Welche Vorteile hätte das Abwarten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Schade" wird grundsätzlich zugestimmt. Allerdings sollte eines noch bedacht werden, für den Fall, dass z.B. noch Beiträge wegen Pflege eingezahlt werden, dann würde sich die künftige Altersrente aufgrund dieser zusätzlichen Beitragszeiten noch erhöhen. Als Altersvollrentner wäre Ihr Mann jedoch versicherungsfrei, Beiträge wären daher nicht mehr zu entrichten. Eine weitere Steigerung der Rente ist somit nicht mehr möglich.

1 Antworten

Schadeam 05.03.2010 | 14:51
Wenn Ihr Mann eine EU Rente (Erwerbsunfähigkeit) bezieht, hat er schon heute keine Abschläge. Ist es eine EM Rente (Erwerbsminderung), hat die Rente 10,8% Abschlag. In der Regel ziehen sich die Abschläge bis zum Lebensende durch, somit kann man keine pauschalgültige Antwort geben. Die AR für Schwerbehinderte wäre grundsätzlich beim Übergang aus einer EM Rente abschlagsfrei, wenn der Rentner vor dem 17.11.1950 geboren ist und am 16.11.2000 bereits schwerbehindert war. Praxistipp: Schreiben Sie kurz vor dem 60. Geburtstag ein Briefchen an den RV Träger, ob die Altersrente höher wäre als die EM Rente, dann erhalten Sie eine im Einzelfall gültige Antwort, auf die Sie reagieren können. Bleibt die Rente gleich, ist es in aller Regel egal, ob sie mit 60, 65 oder sonstwann Altersrente heißt.
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